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  1. #1
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    Hallo,

    plane nächstes Jahr eine Auszeit von 3-4 Monaten zwischen einem Arbeitgeberwechsel. So weit ich weiß, bezahlt man für die GKV einen Betrag von rund 150 Euro pro Monat, wenn man keiner Tätigkeit nachgeht. Kann mir jemand sagen, wie es sich mit den Sozialabgaben verhält, wenn man in so einer Auszeit eine Nebentätigkeit ausübt? Hatte z.B. daran gedacht, einer befreundeten Hausarztpraxis KV Dienste abzunehmen. Wenn ich das als selbständige Arbeit deklarieren würde, müsste ich ja vermutlich mind. 600 Euro pro Monat für die GKV bezahlen, was sich für mich absolut nicht lohnt (rechne mit ca. 1500 Euro brutto pro KV Dienst).

    War jemand schon mal in einer ähnlichen Situation und hat ohne Job eine Nebentätigkeit ausgeübt (z.B. KV Dienste, NEF, usw.) und kann mir sagen, wie er das mit den Sozialabgaben geregelt hat?

    Danke für Infos



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  2. #2
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    Sozialabgaben richten sich danach, ob du als selbständig oder nicht-selbständig rechnest.
    Die Kosten für die GKV richten sich nach deinem Einkommen genaus wie die Beiträge für das Versorgungswerk. Ansonsten musst du klären, wer die Kosten für die Haftpflichtversicherung übernimmt und auch für die Unfallversicherung/Mitgliedschaft in der BG.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Vermutlich wäre es dann das einfachste, wenn man sich in der Praxis als Angestellter einstellen lässt und dann die KV Dienste macht? Sonst würde ich als selbstständig gelten und müsste sämtliche Kosten selbst übernehmen, was sich vermutlich finanziell kaum lohnt?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ist die Frage, ob die Praxis das macht. Zumal die dann auch noch sowas wie Arbeitslosenversicherung und so zahlen dürfen
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  5. #5
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    Würde ja die Sozialabgaben z.T. auch selbst bezahlen - quasi nicht das volle Gehalt nehmen, das mir nach der Anzahl der Scheine zusteht, sondern ein geringeres Gehalt (so dass dann die Differenz zwischen dem eigentlichen Gehalt und dem berechneten Gehalt in etwa den Sozialabgaben entspricht - falls sowas irgendwie geht).



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