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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Das mit der KV gilt aber nur, wenn Du nicht verheiratet bist. Solltest Du verheiratet sein und Dein Partner in der PKV, wird sein Einkommen mitherangezogen.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Welche Versicherungen muss oder kann ich denn eigentlich alles abschließen, wenn ich für 3-4 Monate freiberuflich arbeiten würde? GKV + Pflegeversicherung, Versorgungswerk sind klar, aber was gehört unbedingt noch dazu und weiß jemand, ob es dafür Fixbeträge gibt oder ob sich der Beitrag für die noch fehlenden Versicherungen nach dem Einkommen richtet?



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    In der GKV wirst du freiwillig bleiben können, da du vorher gesetzlich versichert warst. Um Pflegeversicherung brauchst dich nicht weiter kümmern, die hast über die KV.
    Unbedingt dazu gehört eine Arzthaftpflichtversicherung- es sei denn dein Arbeitgeber schließt die für dich ab. Ohne Facharzt kostet das um die 250€/Jahr- ist aber steuerlich absetzbar.
    Außerdem macht eine Mitgliedschaft in der BG Sinn falls du Arbeitgeber hast die dich nicht unfallversichern.
    Alternativ eine Berufunfallversicherung. BG hat den Vorteil, dass du die Versicherungssumme selber aussuchen kannst, Beitrag bemisst sich nach der Versicherungssumme (für 50.000€ zahlst du ca. 240€/Jahr), keine Gesundheitsprüfung und die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.
    Ob du zusätzlich eine BU-Versicherung brauchst und willst, musst du selber sehen. Wenn du eh schon eine hast- dann weiterlaufen lassen.

    Wenn du schon im Versorgungswerk bist und die Rentenversicherung dich schon befreit hat- dann am besten die Füße still halten. Die sind wegen Scheinselbständigkeit hinter Honorarärzten her wie der Teufel hinter der armen Seele.

    Versicherungen sind übrigens steuerlich absetzbar.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Private Haftpflichtversicherung habe ich schon, die deckt auch KV Dienste ab. BU hab ich ebenfalls. Hatte mal gegoogelt - man kann sich bei der gesetzlichen Unfallversicherung als Freiberufler auch selbstständig versichern und das ist gar nicht mal so teuer.
    Crux ist echt die GKV - als Freiberufler zahlt man dort mind. 400 Euro, was ich schon ziemlich heftig finde, da ich ja eigentlich nur so rund 2000 bis 2500 Euro brutto verdienen wollte..
    Bringt das was, sich z.B. als 500€ Kraft in ner Praxis anstellen zu lassen und den restlichen Verdienst als selbtständige Arbeit abzurechnen? Ginge sowas überhaupt?
    Geändert von Hepar (28.10.2015 um 10:25 Uhr)



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  5. #10
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Wenn du schon im Versorgungswerk bist und die Rentenversicherung dich schon befreit hat- dann am besten die Füße still halten.
    Keine gute Idee, jede neue Stelle muss extra befreit werden.... wenn die RV das mitbekommt zahlst du nach und im Zweifel sogar doppelt (RV und Versorgungswerk). Das mit der Scheinselbständigkeit ist aktuell tatsächlich ein Problem...



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