Nein, ist es ohne gesonderte Vereinbarung dazu nicht.
Überstunden bedürfen zwar der Genehmigung, allerdings reicht es dafür aus, dass der Arbeitgeber diese duldet oder diese zur Erfüllung der geschuldeten Arbeitsleistung schlicht notwendig sind.
Dem Arbeitgeber schreiben, gerne auch über den Marburger Bund, und darlegen wann du wieviele Überstunden geleistet hast, was du dort gemacht hast und auf diese Umgebungsbedingungen hinweisen. Unter diesen Umständen ist der Vergütungsprozess ein Selbstläufer.