Jop, du kannst in freiberuflicher Tätigkeit arbeiten gehen, nur darf dir während der Elternzeit das Geld nicht überwiesen werden. Ist völlig legitim (Zuflussprinzip).
Jop, du kannst in freiberuflicher Tätigkeit arbeiten gehen, nur darf dir während der Elternzeit das Geld nicht überwiesen werden. Ist völlig legitim (Zuflussprinzip).