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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied
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    15.03.2005
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    Man wird im KV-Notdienst zu einer 91 jährigen Patientin gerufen. Pflegestufe 3, nur teilweise orientiert, lebt bei der sorgenden Tochter im Haus, Lebensqualität bis vor 2-3 Tagen noch durchaus vorhanden, Gespräche mit Kinder und Enkelkinder, Essen etc.

    Seit Anfang des Jahres immer wieder HWIs, diverse Antibiose durch. Vorerkrankungen: alles was so eine betage Dame so haben kann, aber relativ gut eingestellt. Im letzten halben Jahr durchaus abgebaut laut Tochter.

    Am Abend steht man da im Wohnzimmer, PAt. wirkt präfinal, reagiert kaum auf Ansprache, wenn man die Hand hält durchaus Reaktion. P: 95/min, RR: 80/60, so2: 94% Trinken geht nicht mehr, verschluckt sich massiv. Deutliche RGs basal bds. Keine Atemnot. Keine Schmerzen. PAt. wirkt nicht agitiert, eher leicht eingetrübt. Verdachtsdiagnose: Aspirationspneumonie.

    Tochter möchte eine Klinikeinweisung (sinnvollerweise!?) unbedingt verhindern, will aber die Mutter "nicht einfach so sterben lassen".

    Ihr habt zwar eine NaCl Infusion dabei, aber keine i.v. Antibiose. Die Tochter möchte der Mutter gerne"eine chance geben" aber ohne Klinik.

    Ihr versucht bei der Notdienst-Apotheke Rocephin o.ä. zur I.v. Gabe zu erhalten, aber leider keine chance.

    Möglichkeiten:

    1. Zur Klinikeinweisung überreden für i.v. Antibiose?
    2. Zugang legen, Volumen geben, iv. Antibiose nicht verfügbar, oral keinesfalls möglich.
    3. Tochter überzeugen, dass Mutter jetzt sterben wird, Morphin s.c. und Tavoer exp. p.o.?
    4. Andere Vorschläge?

    Dürft ihr als Arzt bestimmen, dass genau JETZT der Zeitpunkt ist, dass die 91 jährige sterben wird? Wenn man ihr keine Antibiose zukommen lässt, wäre es unterlassene Hilfeleistung?

    Ich habe diesen Fall abgewandelt, aber im Prinzip so erlebt und als junger Arzt (in diesem Fall ohne Hintergrund) wird man hier vor wirklich schwierige Entscheidungen gestellt. Ich kann gerne später erläutern, wie ich es gelöst habe (ob es gt war, lass ich schon mal dahingestellt)



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
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    2.798
    Wenn sich ein Patient nicht mehr äußern kann, gilt der mutmaßliche Patientenwille.

    Diese Patientin ist hochbetagt, multimorbide, habe in den letzten Monaten immer weiter abgebaut, wirkt jetzt präfinal. Wenn die Tochter sagt, dass eine Krankenhauseinweisung nicht im Sinne der Pat. wäre, würde ich nicht lange versuchen, sie vom Gegenteil zu überzeugen - ich zweifle unter diesen Umständen nicht am Wahrheitsgehalt der Aussage. Ihr müsste aber ganz klar vermittelt werden, dass ihre Mutter ohne Krankenhauseinweisung und rasche i.v.-Antibiose in absehbarer Zeit versterben wird. Wenn sie das akzeptiert, ist das weitere Vorgehen klar und eine rein palliative Vorgehensweise sicher keine "unterlassene Hilfeleistung".



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    15.03.2005
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    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    Wenn sich ein Patient nicht mehr äußern kann, gilt der mutmaßliche Patientenwille.

    Diese Patientin ist hochbetagt, multimorbide, habe in den letzten Monaten immer weiter abgebaut, wirkt jetzt präfinal. Wenn die Tochter sagt, dass eine Krankenhauseinweisung nicht im Sinne der Pat. wäre, würde ich nicht lange versuchen, sie vom Gegenteil zu überzeugen - ich zweifle unter diesen Umständen nicht am Wahrheitsgehalt der Aussage. Ihr müsste aber ganz klar vermittelt werden, dass ihre Mutter ohne Krankenhauseinweisung und rasche i.v.-Antibiose in absehbarer Zeit versterben wird. Wenn sie das akzeptiert, ist das weitere Vorgehen klar und eine rein palliative Vorgehensweise sicher keine "unterlassene Hilfeleistung".
    Völlig korrekt. Nur wollte die Tochter eben gerne die Antibiose zuhause am Krankenbett geben, um die mutter "nicht einfach sterben zu lassen" (es wäre logistisch sogar gegangen: Die Nachbarin war zufällig Ärztin und würde ein mal am Tag das Rocephin reinlaufen lassen)



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  4. #4
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Westfalenpott
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    Was soll eine i.v.-Antibiose im häuslichen Setting bringen? Willst Du jeden Tag dort vorbeifahren und eine Antibiose anhängen? Und wie soll die palliative Begleittherapie durchgeführt werden? Wenn Du jetzt Morphin zur Sedierung gibst, darfst du spätestens 12 Stunden später für die Folgegabe wieder dort vorbeischauen, möchtest Du das dem Dienstarzt des Folgetages aufbürden?
    Und ist die pflegerische Situation gesichert?

    Ich fürchte, daß in diesem Fall keine Alternative zur Klinikeinweisung besteht, selbst wenn keine Antibiose mehr durchgeführt wird.

    Wenn man seinen Angehörigen "nicht einfach so sterben lassen" will, dann muß man das vorher organisieren, nicht erst wenn es soweit ist. Und da ist es die Aufgabe des behandelnden Hausarztes und der Angehörigen, sich VORHER drum zu kümmern. In der Situation ist das durch den Notdienst adhoc schlicht und ergreifend nicht machbar.

    Ansonsten würde ich als Dienstarzt die Patientin in die Klinik einweisen, aber vorher dort als Palliativ anmelden, weil die häusliche Versorgung sonst nicht gesichert ist.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  5. #5
    ehem-user-11022019-1151
    Guest
    Die Angehörigen wollen, dass sie sterben darf, aber sie haben Angst, dass nicht alles gemacht wird.
    Oft ist es schwer zu verstehen, dass auch dieses Alles zu Ende gehen kann.

    Hatte im Rettungsdienst ähnliche Problematik gehabt, Patient ist zwar auf den ersten Blick nicht präfinal, jedoch schon sehr kurz davor. Angehörige wollen ihn auf keinen Fall daheim lassen, Patient selber möchte lieber ins Krankenhaus. So mitgenommen, auf Palliativ angemeldet und 6 Stunden später dort verstorben.

    Die Frage ist, will die Tochter, dass die Mutter daheim sterben kann?
    Jetzt kann man nicht spontan ein Palliativ -Netzwerk organisieren, ich hätte jedoch eher dazu tendiert, die Dame daheim zu lassen, ggf mit Mo und/oder Tavor mit der Bitte, dies am nächsten Tag mit dem Hausarzt zu besprechen (falls noch möglich...).

    Auf der anderen Seite steht jedoch das Problem, das Evil schilderte. Überforderte angehörige, ggf. Versorgungsproblem (war im obigen Beispiel ebenfalls der Fall).



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