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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo und zuerst einmal Grüße an euch alle,

    Darf ich einmal eine Frage an euch stellen. Als Ausländer bin ich mit dem dt. Sytsem nicht so gut vertraut. Da ich leider meine Fahreignung verloren habe, denke über eine andere Fachrichtung nach. In Holland habe ich früher eine Ausbildung zum Arbeitsmediziner absolviert (dauert dort 4 Jahre). Außerdem braucht es dort keine Innere... als Fremdfach. Nach Suchen im Internet sehe ich nun, dass zum Bsp. die Mikrobiologie bei euch 12 Monate in der unmittelbaren Patientenversorgung fragt.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    Bei der Landesärztekammer Berlin scheint die Arbeitsmedizin zur "unmitelbaren Patientenversorgung" zu gehören => http://aerztekammer-berlin.de/10arzt.../index.html#09 (dürfte unter den LÄKern wohl die Ausnahme sein). Wenn man mir dort nun die Arbeitsmedizin theoretisch als Fremdfach anerkennen würde (Facharztausbildung ist ja existent), kann man diese Anerkennung dann nach ein anderes Bundesland mitnehmen?

    Wie funktioniert es überhaupt in Deutschland? Bekommt ihr Bestätigungen von der Ärztekammer, dass das Fremdfach erfolgreich absolviert wurde etc.? In Österreich hat man zum Bsp. Rasterzeugnisse. Dort bestehen aber keine Unterschiede zwischen den Bundesländern. In Holland und Belgien ebenso nicht.

    Schöne Grüße und Danke für die Antworten.

    Der fliegende Holländer



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  2. #2
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    Hast du die facharztprüfung in der Arbeitsmedizin gemacht? Wenn ja,frage bitte die Ärztekammer wegen der Anerkennung bzw Gleichheit neben dem deutschen Abschluss.Da die Niederlande EU ist,dürfte es wahrscheinlich keine Probleme geben.Zu dem Frendfach: Die Beurteilung und das Zeugnis erhältst du vom Chefarzt der Abteilung wo du es absolviert hast.
    In Dtl ist die Fachharztausbilung Ländersache,es gibt zwar von der Bundesärztekammer eine Musterweiterbildungsordung,aber jede Landesärztekammer kann diese verändern oder ergänzen.



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  3. #3
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    Hallo.

    Ja, ich habe eine Facharztprüfung in Holland abgelegt. Die Anerkennung meines FA-Diploms bereitet mir auch keine Sorgen. Das muss in der Tat anerkannt werden (Richtlinie 2005/36/EC). Vermute auch, dass die LÄK Berlin mir die Arbeitsmedizin als Fremdfach anerkennen würde. Gerade weil ich den FA-Titel habe und die Betriebsmedizin für die LÄKB zur UPV zählt.

    Für mich stellt sich mehr die Frage, was passieren würde, wenn ich zum Bsp. von Berlin nach Bayern umziehen würde. Dann ist ja auf einmal die bayrische LÄK zuständig. Muss man sich dann die Auslandszeit wieder neu anerkennen lassen? Oder bestätigt einem die LÄKBerlin, dass dort bereits das Fremdfach anerkannt wurde.

    Irgendwie schon komisch, dass ihr manchmal enorme Unterschiede zwischen den Bundesländern habt. Nehme Rheinland-Pfalz. http://www.dgaum.de/fileadmin/PDF/A....10_781-782.pdf Wenn du dort FA für Arbeitsmedizin werden möchtest, kannst du dir auch die Zeit bei einem Augenarzt, HNO-Arzte... (eigentlich alle Fächer der UPV) anerkennen lassen. Die anderen Bundesländer würden nur Innere Medizin oder Allgemeinmedizin akzeptieren.

    Groeten,

    Der fliegende Holländer.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Willst du in Deutschland als Arbeitsmediziner arbeiten? Dann geht es ja mehr um die Anerkennung des Facharztes als Gesamtpaket. Da kann es aber evtl. Probleme geben, weil es ja viel um gesetzliche Regelungen geht, die sich in Deutschland und Holland unterscheiden werden. Des weiteren kann es sein, dass das Facharzt nicht anerkannt wird, wenn sich die Ausbildungsabläufe wesentlich unterscheiden.
    Aber im Zweifel einfach in der Ärztekammer nachfragen.

    Wenn du jetzt den deutschen Facharzt in einem anderen Fach abschließen willst, dann müssen die Weiterbildungsabschnitte anerkannt werden.

    Mit den Fremdjahren ist das in Deutschland ganz einfach- man bekommt für jeden Weiterbildungsabschnitt ein Weiterbildungszeugnis und die sammelt man, bis man alles für den jeweiligen Facharzt zusammen hat. Und das muss für die Ärztekammer passen, wo man sich für die Prüfung anmeldet.
    Die Weiterbilungszeugnisse verfallen auch nicht, wenn man mal einen Facharzt abgeschlossen hat.

    Ich kann jetzt auch in einem Bundesland Notarzt fahren, auch wenn dort andere Voraussetzungen für die Zulassung für die Prüfung gelten (außer Berlin, die haben wieder Sonderregelungen)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Hallo.

    Bezüglich der Gesetze hast du natürlich recht. Die Unterschiede sind sogar enorm. Bei uns in Holland dauert eine allgemeinmed. Weiterbildung auch nur drei Jahre (2 Jahre in der Lehrpraxis) Aber was das betrifft, habe ich bereits nachgefragt. Da "Arbeid en gezondheid - bedrijfsgeneeskunde" in der Richtlinie 2005/36/EG http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0081211:DE:PDF explizit genannt wird, MUSS das Diplom umgeschrieben werden. Sie müssten sogar unseren Verischerungsmediziner (eine Art Gutachter beim holländischen MDK) als Arbeitsmediziner anerkennen (noch unlogischer ).

    Aber ich denke auch über einen mögliche Weiterbildung nach. Und da stelle ich mir die Frage, wie das mit der Anerkennung aussieht. Muss man sich etwa bei jeder Landesärztekammer die Zeit im Ausland neu anerkennen lassen. Oder genügt es, wenn das eine LÄK einmal getan hat (wie bei der Approbation)? Erhält man dann von der jeweiligen LÄK eine Bestätigung, dass das Fremdfach bereits anerkannt und absolviert wurde?

    Groetjes.

    The Flying Dutchman



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