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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Gold Mitglied Avatar von Haematopoesie
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    452
    Ich denke so abrupt kann man diese Vorschläge nicht umsetzten - was ist zb mit Leuten, die dann schon 10 WS angesammelt haben?
    Sinnvoll wäre dann ab einem Stichtag (sei es Abijahrgang 2020 oder so) diese neuen Regelungen einzuführen und die alten Warter in einer extra Quote langsam auslaufen zu lassen.

    Ich hoffe einfach nur, dass mich das nicht mehr betrifft...



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  2. #27
    Registrierter Benutzer
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    Irgendwen wird's wohl benachteiligen, wenn man das System ändert. Warten wir es einfach ab



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  3. #28
    Registrierter Benutzer Avatar von Migole
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    @medizin93:
    Ja, das mit den Quoten sollte so stimmen

    Im Moment sind das ja sowieso alles nur Vorschläge und was dann im Endeffekt gilt und wann, kann keiner vorhersagen. Aber natürlich wäre es "legitim", die Wartezeit von heute auf morgen abzuschaffen. Fair sicher nicht, aber ein Anrecht hat natürlich keiner. Ich denke aber schon, dass es zumindest etwas wie eine Übergangsphase gibt.



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  4. #29
    Registrierter Benutzer Avatar von epidrom
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    Hatte einen fehlerhaften Link kopiert:

    http://www.hartmannbund.de/fileadmin...llungnahme.pdf

    Natürlich ist auch das nur eine Stellungnahme...
    Astray but not aimless



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  5. #30
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von EVT Beitrag anzeigen
    In andere Berufe kommt man auch nie rein, wenn man an der Auswahl scheitert. Wie ist das denn da geregelt?
    Naja, der Unterschied ist halt, dass für die Arztausbildung der Staat in gewisser Weise doch ein "Quasi-Monopol" hat. (Ich blende mal Witten-Herdecke aus, weil die zum Zeitpunkt des Numerus-clausus-Urteils m.W. nicht bestanden hat.)

    Wenn allerdings der Staat die Spielregeln macht, muss er sich auch an seine Spielregeln halten. Und er muss einerseits alle gleich behandeln und darf andererseits niemanden sachgrundlos diskriminieren.

    Und der Staat hat beschlossen: Eingangsvoraussetzung für das Medizinstudium ist das Abitur.
    Wenn der Staat jetzt in Schritt 2 nur diejenigen Abiturienten überhaupt in Erwägung zieht, die ein Abitur besser als beispielsweise 1,7 haben, dann werden alle Abiturienten mit schlechter als 1,7 de facto mit einem Berufsverbot belegt. Obwohl sie die formale Voraussetzung mitbringen.


    Bei einer Ausbildung ist es etwas grundlegend anderes, weil da eben halt die Privatautonomie des Ausbilders berücksichtigt werden muss. Auf die kann sich der Staat aber nicht berufen.



    Zitat Zitat von EVT Beitrag anzeigen
    Das Verfahren über die Wartezeit könnte schon optimiert werden. Das Interesse am Studium könnte man über eine jährliche Bewerbung nachweisen und so aktiv Wartesemester sammeln.
    Dass die Wartezeitquote reformiert gehört, sehe ich genauso.
    Meine Idee wäre ja auch, dass Wartesemester frühestens ab dem Zeitpunkt zählen, wo man sich erstmals für das Wunschstudium bewirbt. (Oder man könnte darüber nachdenken, Wartesemester unterschiedlich zu gewichten... d.h. wenn sich jemand direkt nach Abitur/Bufdi bewirbt, zählen die Wartesemester stärker, als wenn man sich nach bspw. 10 Berufsjahren erstmals bewirbt.)


    Letztlich wird es ein faires System wohl nie geben... aber ich finde, der MFT-Vorschlag (haben die nicht schon 2011 mal die Wartezeitquote durch ein unfaires, massiv benachteiligendes Losverfahren ersetzen wollen?) ist völlig indiskutabel.



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