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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Auch wenn ich dem zustimme, dass es sicherlich extrem ärgerlich wäre, wenn die Wartezeit von heute auf morgen abgeschafft würde, was ich allerdings eh nicht glaube und dann erst recht nicht über Nacht.

    Aber ich kann zum Beispiel auch kein Pilot werden, weil ich eine Brille trage und kein Polizist, weil ich zu klein bin. Also kann ich diese Berufe nie ausüben, aufgrund von Dingen, für die ich nichts kann. Wäre es also, böse gesagt, etwas anderes, wenn man kein Medizin studieren kann, wenn man ein zu schlechtes Abitur hat, was ja nun etwas ist, auf das man mehr Einfluss hat, als auf seine Körpergröße?
    Das ist jetzt auch nicht als Vorwurf gemeint, sondern es würde mich ersthaft interessieren, wie die Gesetzeslage da ist.

    Ich habe die Übersicht des Hartmannbundes auch irgendwann mal überflogen und meine mich zu errinern, dass da auch ein Rechenbeispiel war, wie man trotz 3,x Abiturs über die "normale" Quote einen Platz bekommen kann, indem man dann eben in den anderen Kategorien mehr Punkte bekam. Nichts mit Losen oder so. Das habe ich jetzt auch zum ersten mal in dem FAZ Artikel gesehen. Habe ich da jetzt etwas falsch verstanden oder wurde es nachträglich noch mal abgeändert?



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  2. #12
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    Ganz so einfach sehe ich die Sache nicht. Du hast genau den Punkt angesprochen. Für körperliche Defizite kann keiner was, aber das Abitur ist ein variables Auswahlkriterium. Zumal ja auch hier zumindest vor der Zeit des Zentralabiturs vllt die Vergleichbarkeit fehlen könnte.
    Wie auch immer, ein Abitur ab der Note 2 ist für mich kein absolut ausschließendes Kriterium, wie Blindheit oder sowas.

    Wie die Gesetzeslage da aber genau aussieht ist schwer zu sagen. Viele Berufen sich da ja auf das Grundgesetz... Warten wirs ab

    An sich wäre es nur schön, wenn einmal zentral geregelt wird, wie das zB im ADH aussieht und nicht jede Uni ihr eigenes Süppchen kocht... (Also zB überall Hamnat... etc. ähnlich, wie in Österreich, aber mit Gewichtung der DN)



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  3. #13
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    Ja, im Endeffekt kann man wahrscheinlich nur abwarten und Tee trinken und sehen wie es sich entwickelt ;)
    Wobei ich das Ganze mit 2 oder 3 Wartesemesern verständlicherweise wohl nicht so entspannt sehen würde.

    Genau das fand ich beim Masterplan 2020 eigentlich so gut. Dass es dann EIN einheitliches Verfahren unäbhängig der Unis gibt, an dem alle teilnehmen, ähnlich dem TMS. Dass man im Moment für sämtliche Unis seine Chancen mühsam zusammensuchen darf, wäre dann jedenfalls vorbei.

    Hier, das auf S.6 meinte ich übrigens: http://www.hartmannbund.de/fileadmin...llungnahme.pdf
    Da finde ich das ganze auch wesentlich schöner erklärt, als in diesen reißerischen 5 Zeilen Facebook Posts



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  4. #14
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    hmm habs nochmal durchgelesen und es klingt eigentlich ganz ok. die befürchtung wäre halt, dass leute mit DN 2,5+ (von denen es ja doch einige gibt) exorbitante Ergebnisse in den Tests bräuchten. habs nur kurz überflogen aber wie ist das dann?
    also die ADH-quote läuft nach diesem 1/3 Schema ab und in der Wartezeit wird gelost und man darf nur 3 mal teilnehmen?



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  5. #15
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    Ob sehr gute Testergebnisse möglich sind oder nicht hängt sicherlich maßgeblich davon ab, wie die Tests dann nachher real konzipiert sein werden. Aber es gibt ja auch die Möglichkeit durch z.B Ausbildungen Zusatzpunkte zu erlangen. Solche Dinge würden also wesentlich mehr Beachtung erhalten als im jetzigen System. Die Wartezeitquote wird es gar nicht mehr geben und von dem Losen kann ich in dem pdf nichts finden. Wie gesagt, das habe ich auf Facebook das erste mal gelesen.

    Ich zitiere:
    "Bewerbern mit einer schlechteren Abiturnote (7,4,5) ist es möglich, sich durch Test und AC
    (plus ggf. Zusatzqualifikationen) gegenüber Kandidaten mit überdurchschnittlichem Abitur (1,2,3) „durchzusetzen“, selbst wenn diese in einem weiteren der Verfahrensteile ebenfalls sehr gut abschneiden. Die Chancengleichheit wird somit verbessert und das Auswahlverfahren insgesamt ausgeglichener in Bezug auf die Fähigkeiten der Bewerber gestaltet"

    sowie

    "Dieses Verfahren soll nach Abzug der Quoten für Ausländer, Sanitätsdienst, besondere Hochschulberechtigung, Zweitstudium und Härtefälle Anwendung finden, wobei 20 Prozent aller dann zu vergebenden Studienplätze durch individuelle Auswahlverfahren der Universitäten besetzt werden können, um eine individuelle Schwerpunktsetzung der Hochschulen auch bei diesem Thema zu ermöglichen.Die bisherige Wartezeitenregelung sollte es aus Sicht der
    Medizinstudierenden im Hartmannbund nicht mehr geben. Bewerber mit schlechteren Abiturergebnissen
    haben im vorgeschlagenen Modell „33,3 Prozent“ die Möglichkeit , durch zusätzliche Qualifikationen und zu wiederholende Assessmentverfahren ihren Endwert zu erhöhen und damit ihre Chance zuverbessern, einen Studienplatz zu erhalten."

    und

    "Das Assessmentverfahren kann alle drei Jahre einmalig durchlaufen werden, um Bewerbern mit Auslands-, Ausbildungs-
    und/oder Berufserfahrung die Möglichkeit zu geben, ihren EW auch in Gesprächen und Tests zu verbessern. Der
    schriftliche standardisierte Test kann jährlich durchgeführt werden. Die Bewerbung auf den Studienplatz kann jedes Semerster erfolgen. In diesem Zusammenhang wünschen sich die Medizinstudierenden im Hartmannbund eine höhere
    Transparenz für die potentiellen Studienplatzbewerber durch die verpflichtende Veröffentlichung der „Punktgrenzen“ der letzten Semester."



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