Hmm klingt fair. Danke, dass du es nochmal gepostet hast. Hab's nur kurz überflogen.
Na dann schauen wir mal, was draus wird. Vllt antworten die Leute beim Hartmannbund und ich kann nächste Woche mal posten, was die noch zu sagen haben.
Hmm klingt fair. Danke, dass du es nochmal gepostet hast. Hab's nur kurz überflogen.
Na dann schauen wir mal, was draus wird. Vllt antworten die Leute beim Hartmannbund und ich kann nächste Woche mal posten, was die noch zu sagen haben.
Umfasst der Plan eigentlich "nur" das Humanmedizinstudium, oder auch Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie?
Hi.
Wie schnell kann so eine Umstellung kommen? Reden wir hier von 2 Jahren oder 2020?
Besonders falls zusätzlich das Bundesverfassungsgericht entscheidet dass die 14 Semester Wartezeit nicht Verfassungskonform sind.
Danke
Kein Problem Wenn es richtig umgesetzt wird, finde ich auch, dass es sich im Kern eigentlich gut anhört. Aber man muss natürlich sehen, wie es dann in der Realität tatsächlich aussehen wird. Aber zum Beispiel beim HamNat bekommen ja durchaus auch Leute im "schlechteren" Notenbereich Studienplätze und es ist nicht so, dass diese einfach nur eingeladen werden und die Plätze dann doch an die 1,0/1,1er gehen (an anderen Unis mit eigenem Verfahren und/oder TMS sieht es ja ähnlich aus).
Gute Frage bisher ist immer nur die Rede von Humanmedizin. Aber der Hartmannbund besteht doch auch nur aus Humanis oder?
Da kann man denke ich nicht mehr machen als grob zu spekulieren der Plan hier jetzt ist auf das Jahr 2020 ausgelegt aber ist natürlich auch nur erstmal ein Vorschlag. Das letzte Wort haben da sowieso die Gesetzgeber. Aber dass die Wartezeit in Zukunft wahrscheinlich weiter steigen wird und dass das irgendwann einfach nicht mehr zumutbar ist, liegt ja auf der Hand, also irgendwas wird sich sicherlich ändern. Ob es dann genauso wie hier vorgeschlagen verlaufen wird und wann ...
Wenn das BVerfG sich jetzt wirklich im kommenden Jahr zu einer Entscheidung durchringen sollte, wie es in dem einen Artikel heisst, gäbe es ja mehrere Möglichkeiten. Sie könnten sagen, dass 12 Semester Höchstgrenze ist und dann...? Die können ja dann nicht auf einmal alle Leute zulassen, die 12 WS aufm Buckel haben. Vllt wird dann gelost.
Oder Sie sagen, es ist rechtmäßig. Man darf ja die beiden Sachen auch nicht vermischen. Der "Masterplan 2020" hat ja an sich nichts mit einer Entscheidung des Gerichts zu tun oder?