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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Arbeitet ihr mit 24h Diensten? Wenn ja dürftest du in der Elternzeit noch maximal einen Tag regulär arbeiten in der Woche. Ich würde das mal schnellst möglich mit deinem Arbeitgeber klären... Das muss ja organisatorisch so geregelt sein, dass du keine Probleme mit den Elternzeitbestimmungen bekommst...

    Wobei ich mich frage, warum du in Elternzeit 60% arbeitest. Lohnt sich das überhaupt? Oder geht es um die reine Befristete Arbeitszeitverkürzung?
    Geändert von Reflex (21.11.2015 um 14:33 Uhr)



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  2. #7
    the day after
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    Susi, das hast du initial aber nicht geschrieben, du hattest gefragt, ob Teilzeitkräfte an Wochenend-/Spät-/Nachtdiensten teilnehmen müssen - und das müssen sie. Ansonsten wären ja die VZ-Menschen die Deppen. Und die Zeit der Dienste wird doch in die monatliche Arbeitszeit eingerechnet - meiner Erfahrung nach. Du arbeitest doch so nicht mehr?



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von SusiSorgenlos
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    Wieso sollte es sich nicht lohnen, in Elternzeit zu arbeiten? Bekomme ja kein Elterngeld mehr, ist ja schon das 2. Jahr. Wir haben keine 24h Dienste. Wenn ich Spät Dienste oder We Dienste machen, dann sind das einfach geplante Überstunden, bekomme dafür ja nicht an einem anderen Tag frei. Irgendwer hat mir mal gesagt, dass Teilzeitkräfte nicht an den Diensten teilnehmen müssen. Das ist aber nicht das, worauf ich hinaus will. Mich nervt es nur, dass ich durch die Dienste ständig über plant bin.



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  4. #9
    the day after
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    Deine geleisteten Dienste fallen doch mit in deine monatliche Arbeitszeit rein. Lass dir das doch von eurem Personalmenschen zeigen und erklären.
    Aus dem Dienstsystem fallen Teilzeitkräfte natürlich nicht raus, wäre das anders, würde sofort jeder TZ arbeiten.



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  5. #10
    Banned
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    altes Häschen
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    Wenn Deine wöchentliche Arbeitszeit durch den Vertrag auf 30 Stunden begrenzt ist, dann gilt diese Grenze. Geplante Überstunden muss der Chefarzt weit im Voraus anmelden, und die Personalabteilung sowie der Betriebsrat müssen zustimmen; andernfalls ist die Anordnung nicht rechtens. Außerdem müssen Überstunden, zumal geplante, innerhalb einer bestimmten Frist ausgeglichen werden. Es ist jedenfalls sicher nicht rechtens, wenn Du ständig planmäßig mehr arbeitest, als in Deinem Vertrag steht, ohne dass es hierzu irgendwelche Sondervereinbarungen oder -regelungen gibt.



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