- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Wenn Deine wöchentliche Arbeitszeit durch den Vertrag auf 30 Stunden begrenzt ist, dann gilt diese Grenze. Geplante Überstunden muss der Chefarzt weit im Voraus anmelden, und die Personalabteilung sowie der Betriebsrat müssen zustimmen; andernfalls ist die Anordnung nicht rechtens. Außerdem müssen Überstunden, zumal geplante, innerhalb einer bestimmten Frist ausgeglichen werden. Es ist jedenfalls sicher nicht rechtens, wenn Du ständig planmäßig mehr arbeitest, als in Deinem Vertrag steht, ohne dass es hierzu irgendwelche Sondervereinbarungen oder -regelungen gibt.