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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Ich finde das einen klassischen Fall von selber schuld. Die Rechtslage ist völlig eindeutig und das ist auch üblich. Gibt auch genug Kliniken, die einem bei Arbeitsbeginn im Mai einen Vertrag ab dem 2.5. geben wollen. Macht man entweder nicht mit (z.B. unter Verweis darauf, daß man den vollen Monat allein schon für die Anrechnung als Weiterbildungszeit braucht, weil einem da ein Vertragsbeginn zum 2.5. einfach mal gar nix nutzt) oder schluckt es, wenn man darauf angewiesen ist. Zusätzliche Urlaubstage wirst du mit Sicherheit nicht rausschlagen können. Das ist so dermaßen üblich, daß die in der Personalabteilung einfach nur mit den Achseln zucken werden, wenn du es ansprichst.
    Klar bin ich selbst schuld. Ich kannte nun mal diese Regelung nicht. So etwas lernt man weder in der Schule noch im Studium. Werde berichten wie es verlaufen ist.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Und merke: Verwaltungen, die so etwas abziehen, werden auch in allen anderen Aspekten nicht arbeitnehmerfreundlich handeln.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von gabe
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    Ganz typisch...Freundin bekam auch ne Stelle zum 2.1. angeboten. Dankend abgelehnt und ohne Probleme nen Vertrag zum 1.1. bekommen.



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  4. #9
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Bei mir lief's andersrum. Wollte meine letzte Stelle gern zum 14.1. antreten, da ich einen Skiurlaub gebucht hatte, den ich nicht stornieren wollte. Zukünftiger Chef war damit einverstanden, Personalchef hatte dies nicht mitbekommen und einen Vertrag zum 1.1. aufgesetzt. Auf meine Bitte, es in 14.1. zu ändern, meinte er, es sei schlauer, ab 1.1. laufen zu lassen und die ersten 8 Arbeitstage, die es betroffen hätte Urlaub zu nehmen!

    Im Endeffekt war's richtig: kein Ärger mit Krankenversicherung, Versorgungswerk oder falls ich mir im Urlaub den Schädel geschrottet hätte... Für den Arbeitgeber den Vorteil, daß ich schon Urlaubstage genommen hatte und es später keine Kollisionen mit Kollegen gab.

    Verträge ab dem 2. eines Monats sind natürlich schon dreist!!
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Die Rechtslage ist völlig eindeutig und das ist auch üblich.
    Geht andersrum auch: für 2 Monate Elternzeit (außer die beginnt am 1. eines Monats) werden einem nur 1 Monat Urlaubsanspruch abgezogen, da nur volle Kalendermonate abgezogen werden. Bei 30 Tagen Urlaubsanspruch werden durch die Rundung also nur 2 Tage abgezogen da die verbleibenden 27,5 Tage auf 28 Tage aufgerundet werden. Ist sorum auch mal gut für den Arbeitgeber...



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