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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo und frohe Weihnachten Leute,
    wie der Titel schon ich mich ob das Arbeitszeitgesetz auch für Honorarärzte gilt?
    Hab das schon Google befragt und die paar Quellen die ich gefunden sagten alle, ja auch sie müssen sich dran halten. Chefärzte wurden u.a. als Ausnahme benannt. Nun wird das bei uns in der Klinik ganz anders gehandhabt, hier machen Honorarärzte fast als Standard 40, 48 manchmal sogar 72h Dienste. Wie kennt ihr das? Ist das rechtens?



  2. #2
    Dunkelkammerforscher
    Registriert seit
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    Ort
    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    3.740
    72h BD? Sofern sie selbstständig sind müsste es rechtens sein. Das Arbeitszeitgesetz gilt nur für Angestellte soviel ich weiß.



  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.731
    Ganz genau. Im Arbeitszeitgesetz geht es um den Schutz von Angestellten.

    Honorarärzte sind keine Angestellte und dürfen machen was sie wollen. Genauso wie Selbstständige in der freien Wirtschaft. Niemand schreibt einem selbstständigen Schreiner vor wann und wie lang er seinen Tisch in seiner Werkstatt bauen darf.
    Bei uns machen Honorarärzte auch 16h Dienst, 8h Pause, 16h Dienst, 8h Pause und das fünf Tage lang, dann kommt das Wochenende an dem sie auch arbeiten. Hat mit Ruhezeiten nichts zu tun ist aber soweit legal.

    Google mal nach "selbstständig arbeitszeitgesetz". Da kommst gleich beim ersten Treffer auf: "Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz gilt ausschließlich für Beschäftigte und nicht für Selbständige bzw. Freiberufler."



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Nur dass viele Honorarärzte halt ned selbständig sind.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #5
    Platin Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Balkonien
    Beiträge
    821
    Könnte mir vorstellen, dass solche Auswüchse im Schadensfall auch schnell zum Bumerang werden können: Wenn der behandelnde Arzt nach 71h Arbeit einen Fehler macht, wird jeder (Versicherung, Patientenanwalt, Richter) doch zuerst fragen, ob dass nicht grob fahrlässig ist wenn man soweit von der gängigen Praxis abweicht - auch wenn er nicht unter das Arbeitszeitgesetz fällt...



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