Wenn es tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit ist wahrscheinlich nicht. Bei Annahme einer angestellten Tätigkeit (siehe die Posts von WackenDoc) müsste er es dir sogar vorschreiben die Ruhezeit einzuhalten.
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Und wie ist es, wenn ich neben meiner angestellten Tätigkeit im Krankenhaus zB NEF-Dienste machte und aus einem solchen ohne zehn Stunden Ruhepause zu meinem eigentlichen Job anträte? Könnte mein Chef dann da eingreifen, also das er mir den Nebenjob zwar erlaubt aber unter der Prämisse, die Ruhezeiten einzuhalten?
Wenn es tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit ist wahrscheinlich nicht. Bei Annahme einer angestellten Tätigkeit (siehe die Posts von WackenDoc) müsste er es dir sogar vorschreiben die Ruhezeit einzuhalten.
Da eine Nebentätigkeit in der Regel genehmigungspflichtig ist, könnte es sein, dass du unterschreiben musst, mit dieser Tätigkeit das AZG einzuhalten. Dabei wird nicht zwischen angestellter und freiberuflicher Tätigkeit unterschieden. Stand zumindest in meinen Anträgen bzw. in den Regularien zu Nebentätigkeiten immer genau so drin.
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
Das eine ist ja der Schutz des ARbeitnehmers- da sind aber nur Angestellte betroffen. Das andere ist der Schutz von Patienten (oder auch bei Kraftfahrern der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer). Und ja, da kann NEF vor regulärem Dienst ein Problem darstellen. Im Zweifel wird man wohl darlegen müssen, dass man ausreichend Ruhe hatte.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
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Klingt logisch, danke.