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Was mich besonders interessiert: Werden beim Wechsel zur neuen WBO die alten Zeiten, Fallzahlen, Seminare etc. angerechnet oder sogar alles auf "Null" gesetzt? :O Einer meiner ehem. CÄ ist nämlich zwischenzeitlich verstorben und kann definitiv keine WB-Befugnis nach der neuen WBO mehr beantragen. Ich hoffe natürlich sehr, dass mir der Abschnitt trotzdem angerechnet wird. Wäre es besser, vorm Wechsel alles bisherige durch eine Vorabanerkennung von der ÄK "anrechnen" zu lassen?
Weiß jemand zufällig, wie das beim letzten Wechsel 2003 war?