teaser bild
Ergebnis 1 bis 2 von 2
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    16.10.2015
    Beiträge
    1

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo an alle,

    Ich studiere Humanmedizin im ersten Semester, hab vor 3 Jahren einen Krankenpflegedienst gemacht.
    Also ich hab das Praktikum am 2013 gemacht und ich werde das Physikum am 2017 ablegen. D.h. das Praktikum wurde vor ca. 5 Jahren vor dem Physikum gemacht.
    Zählt das, oder muss ich das Praktikum nochmal machen? Da ich gehört hab, dass die Bescheinigung darüber darf bei der Anmeldung zum Physikum nur 2 Jahre alt sein.

    Danke im Voraus



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    22.10.2013
    Beiträge
    1.868

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Also wenn, dann wären es zwei Jahre vor dem Studienbeginn. Das ist allerdings die Ausnahme. Voraussetzung für das Pflegepraktikum in Bezug auf die Zeit ist die Ableistung nach dem Abitur.
    Ich habe vor einigen Monaten mal nachgesehen, aber kein LPA gefunden, auf das diese Regelung (mit der Ableistung max. 2 Jahre vor Studienbeginn) noch zutrifft. Manches haben allerding auch keine Merkblätter online (zumindest keine, die leicht zu finden sind).
    Wo studierst du denn?
    Goolge doch einfach dein LPA und suche dort nach dem Merblatt für das KPP.
    Manchmal gibts von der Uni-Seite oder der Fachschaft einen direkten Link.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook