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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Zusammen,

    Ich bin seit März 2015 in einer Gemeinschaftspraxis in Berlin als ein Weiterbildungsassistent eingestellt. Anfänglich wurde ich einem Facharzt ( Herr Dr. W ) als Weiterbildungsbefugte zugeordnet. Seit ein paar Tagen wurde mir jedoch gesagt, dass Frau Dr. R für mich jetzt zuständig ist, kann auch seitdem nur von Ihr unterschriebene Rezepte den Patienten aushändigen. Davor war ich in der Lage, Rezepte eigenhändig zu unterschreiben. Heute sehe ich durch einen Zufall eine Bescheinigung von KV Berlin, dass eigentlich Herr Dr. W die Genehmigung zu meiner Weiterbildung erhalten hat. Kann trotzdem meine Zeit unter Frau Dr. R als Teil der Weiterbildung anerkannt werden ??, da Gemeinschaftspraxis ?? oder sollen wir einen Antrag neu stellen...?
    Frage an Assis in der Praxis, dürftet Ihr Rezepte unterschreiben ?

    Vielen Dank für euere Antwort und guten Rutsch....



  2. #2
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    Ich würde ja mal hinterfragen, wieso Du plötzlich Unterschriften für die Rezepte brauchst! Und wieso sich plötzlich Dein Weiterbilder ändert? Ist ja seltsam, oder? Was stand denn vorher auf dem Stempel?
    Ich (WB-Assistenton in einem MVZ) unterschreibe selbst, auf dem Stempel steht mein Name und der meines WB-Beauftragten (der selbst angestellter FA dort ist).

    Auf dem Antrag stand damals das MVZ selbst, kein Weiterbilders namentlich, das wurde dann bei uns intern so geregelt. Wenn bei Dir wirklich ein Name (oder vielleicht doch "Zeichnungsbefugter"?) steht, würde ich mich auf jeden Fall bei der KV absichern! Bei uns sind die auch sehr kooperativ, da kann man jederzeit anfragen... Wenn es nicht angerechnet wird, wäre ja vermutlich auch der KV-Zuschuss gar nicht gesichert....



  3. #3
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    Die haben das ja intern so reguliert, bei uns wird alles elektronisch dokumentiert und normalerweise stand vor meinem Namen der Name meines Weiterbilders.. (Dr. W) . Seit ein paar Tagen steht jedoch Dr R vor meinem Namen. Für mich hat es sich eigentlich gar nichts geändert, bis auf die Tatsache, dass ich jetzt keine Rezepte mehr unterschreiben darf...

    Auf meinem Vertrag steht die GP als der Arbeitsgeber. Auf dem Bescheid von KV wiederum Herr Dr. W. als mein Weiterbilder.

    @Wischmopp, aud die Rezepte stand vorher Dr. W auf dem Stempel und die konnte ich so "normal" unterschreiben.. Mein Name stand nicht auf dem Stempel...komisch gell....

    Ich werde morgen auf jeden Fall nachfragen. Vielen Dank für die Infos...



  4. #4
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    Mal abgesehen von der Weiterbilderproblematik: Als approbierter Arzt unterschreibt man doch Rezepte immer selbst. Selbst in der Klinikambulanz macht man Anamnese, Untersuchung und Behandlung bei einfachen Sachen doch fast gänzlich alleine, da haue ich meinen Stempel drauf und fertig. Komplizierte Sachen werden dem OA vorgetragen, dann auf seine Anweisung die Behandlung geplant und trotzdem alles selbst unterschrieben.

    Man muss sich ja nicht knechten lassen, wie ein PJler... Man ist schließlich Arzt....



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Naja- in einer Praxis kann das schon etwas anders sein. Da geht es aber weniger um fachliche Fragen als um Abrechnungsmodalitäten. Da kann eine Praxis schon schnell Probleme bekommen. Deswegen kann es schon sein, dass der Weiterbildungsassistent nicht selber unterschreiben darf, bis die Inhaber sicher gehen können, dass er sich gut genug auskennt.

    Ich weiss gar nicht mal, ob ich selber unterschrieben hab in dem halben Jahr in der zivilen Praxis. Mit auf den Stempel bin ich nicht gekommen, weil sich das für das halbe Jahr nicht gelohnt hat.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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