teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 9
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Kennt sich einer von euch mit folgendem Problem aus:

    Es ist absehbar, dass ich immer wieder die Ärztekammer wechseln muss.
    Ich bin vor gut einem Jahr zu meiner aktuellen ÄK gewechselt, hab aber jetzt einen befristeten Job für 5 1/2 Monate im Nachbarbundesland.
    Danach ist mein offizieller Arbeitgeber ganz woanders.

    Im Versorgungswerk der aktuellen ÄK zahle ich Beiträge ein, die Befreiung der DRV hab ich aber noch nicht.
    Bleib ich erstmal im aktuellen Versorgungswerk, oder wechsel ich das mit der ÄK. Und falls ich das Versorgungswerk wechsel, brauch ich dann ne neue Befreiung von der DRV?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.371
    Mit der ÄK wechselst du eigentlich auch das Versorgungswerk. Und dort beantragst du für deine "neue" Stelle auch die Befreiung. Entsprechende Formulare gibts auf der jeweiligen Homepage des Versorgungswerkes. Hättest du eigentlich schon bei Stellenantritt machen müssen...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    01.07.2007
    Beiträge
    208
    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Kennt sich einer von euch mit folgendem Problem aus:

    Es ist absehbar, dass ich immer wieder die Ärztekammer wechseln muss.
    Ich bin vor gut einem Jahr zu meiner aktuellen ÄK gewechselt, hab aber jetzt einen befristeten Job für 5 1/2 Monate im Nachbarbundesland.
    Danach ist mein offizieller Arbeitgeber ganz woanders.

    Im Versorgungswerk der aktuellen ÄK zahle ich Beiträge ein, die Befreiung der DRV hab ich aber noch nicht.
    Bleib ich erstmal im aktuellen Versorgungswerk, oder wechsel ich das mit der ÄK. Und falls ich das Versorgungswerk wechsel, brauch ich dann ne neue Befreiung von der DRV?
    Bei mir war es so:

    Wenn Du keine Tätigkeit mehr hast im Gebiet der aktuellen Ärztekammer, dann wechselst Du die Kammer und das Versorgungswerk.

    Wenn Du auf dem Gebiet zweier Kammern tätig bist, bleibst Du Mitglied in zwei Kammern und in zwei Versorgungswerken.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    30.01.2013
    Beiträge
    1.064
    Soweit ich weiß kann man bis max. 48 Monate Beiträge mit in andere Kammern mitnehmen. Ansonsten bekommt man dann die "Rente" von mehreren ÄK - das ist dann ein paar hunder Euro weniger als wenn man alle Beitragsjahre in einer Kammer sammelt.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    board certified
    Mitglied seit
    25.04.2005
    Ort
    PNW
    Beiträge
    3.146

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    @hebdo:
    Zumindest was das Versorgunswerk Nordrhein angeht, sofern ich die Informationen auf der Website richtig interpretiere, ist das Mitnehmen von Beiträgen von bis zu 96 Monaten möglich.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook