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Kennt sich einer von euch mit folgendem Problem aus:
Es ist absehbar, dass ich immer wieder die Ärztekammer wechseln muss.
Ich bin vor gut einem Jahr zu meiner aktuellen ÄK gewechselt, hab aber jetzt einen befristeten Job für 5 1/2 Monate im Nachbarbundesland.
Danach ist mein offizieller Arbeitgeber ganz woanders.
Im Versorgungswerk der aktuellen ÄK zahle ich Beiträge ein, die Befreiung der DRV hab ich aber noch nicht.
Bleib ich erstmal im aktuellen Versorgungswerk, oder wechsel ich das mit der ÄK. Und falls ich das Versorgungswerk wechsel, brauch ich dann ne neue Befreiung von der DRV?
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3