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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Sandmännchen Avatar von Miss
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    Bekomme jetzt gerade kurz vor knapp mal die Mitteilung von meinem Arbeitgeber die Mitteilung, daß ich für 2016 wahrscheinlich unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommen werde und somit mich gesetztlich versichern müßte.
    In meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2014 paßt das mit dem angegebenen Bruttoarbeitslohn schon, 2015 bin ich ja dann schon länger Facharzt, dann müßte das also auch passen.
    Hab mich an der JAEG für 2016 orientiert. Wenn es nicht passen würde, würde ich auch meine Arbeitszeit wieder hochsetzen. Aber eigentlich war das ja nicht der Plan, ich wollte ja bei 75% bleiben. Und ich wollte jetzt auch nicht 4 Tage vorm neuen Jahr mich mit so was auseinandersetzten.

    Hatte sonst jemand schon das Problem?

    Befreien lassen von der Versicherungspflichtigkeit in der GKV wollte ich mich nicht. Aber anscheinend muß der Arbeitgeber dann also die Meldung an die GKV wieder zurücknehmen.

    Argh! Was ein Nervkram

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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Was hast du denn bisher monatlich in etwa an Dienstentgelten bekommen? Vom reinen Grundgehalt dürften Dir etwa 500€ monatlich fehlen, aber das sollte ja mit Diensten eigentlich machbar sein, oder? Lohn aus Honorartätigkeiten zählt wahrscheinlich nicht, oder?



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  3. #3
    Sandmännchen Avatar von Miss
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    Nein, Honorartätigkeit fällt nicht mit rein, nur sozialversicherungspflichtige Posten.

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  4. #4
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Dachte ich mir. Aber sind ca 500€ brutto durch Dienste so unrealistisch? Oder weichen Eure Tarife so sehr von den TVÄ VKA und Konsorten ab?



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  5. #5
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Ohne jetzt substantielles beitragen zu können...mir erschliesst sich der Vorteil der PKV im Vergleich zu GKV plus Zusatz für stationär nicht... (ok, mit 3 Kindern eh nicht, aber auch sonst?)



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