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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    Ich habe Elternzeit für den Zeitraum 01-29.02.16 beantragt. Mein Kind kam am 28.12.15 auf die Welt. Elterngeld wird nun nach Lebensmonat bezahlt, also von 28.01 bis 27.02. Da ich nun vom 28.01 bis 31.01 erwerbstätig sein werde, weiß ich ob ich den Anspruch auf Elterngeld verliere!!!?
    Hatte jemand ähnliche Erfahrung oder kennt sich jemand aus?



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher
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    Ja, du bekommst kein Elterngeld. Elterngeld wird nur für volle Lebensmonate ausbezahlt und der wäre in deinem fall 28.01. - 28.02. Für Elterngeld musst du aber auch mindestens zwei Lebensmonate Elternzeit beantragen.
    Stellt sich dein Chef/Verwaltung quer den Antrag nochmals zu ändern?



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  3. #3
    small but dangerous
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    Narkosefachzwerg
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    Hallo und herzlichen Glückwunsch!
    Also, in BaWü erhält man auch für Teilmonate anteilig Elterngeld. Aber mind. 2 Monate Elternzeit muss man nehmen.



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  4. #4
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    Zitat Zitat von tragezwerg Beitrag anzeigen
    Hallo und herzlichen Glückwunsch!
    Also, in BaWü erhält man auch für Teilmonate anteilig Elterngeld. Aber mind. 2 Monate Elternzeit muss man nehmen.
    Und wie beantragt man das? Kann hier auf dem Antrag in BW nur volle Lebensmonate angeben .... @Jeru: Telefoniere doch einfach mal mit der für dich zuständigen Stelle. Die sind in der Regel sehr nett und hilfsbereit.



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  5. #5
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Du kannst elternzeit nur für Lebensmonate und nicht für kalendermonate beantragen. Dein Elternzeitmonat müsste also vom 28.01. bis 27.02. gehen.
    Um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen beide sogenannten vätermonate genommen werden, allerdings müssen sie nicht zusammenhängen.
    Mein Mann hatte bei unserer Tochter den 1. und 6. Lebensmonat elternzeit, allerdings hatte er beide von vornherein schon beantragt.

    Alles Gute!

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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