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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    small but dangerous
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    Im Antrag muss man irgendwo mittendrin auch das genaue Datum eintragen. Die L-Bank will dann halt ne Bescheinigung des Arbeitgebers über das Teilgehalt. Und ElternZEIT für Teilmonate war bei uns gar kein Problem (prinzipiell kannst du laut Gesetz jede beliebige Zeitspanne nehmen, aus organisatorischen Gründen ist es halt für alle Beteiligten oft einfacher ganze Lebensmonate zu nehmen), es müssen halt trotzdem mindestens zwei sein wegen dem Elterngeld.
    Geändert von tragezwerg (01.01.2016 um 06:15 Uhr)



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  2. #7
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    Zitat Zitat von tragezwerg Beitrag anzeigen
    Im Antrag muss man irgendwo mittendrin auch das genaue Datum eintragen. Die L-Bank will dann halt ne Bescheinigung des Arbeitgebers über das Teilgehalt. Und ElternZEIT für Teilmonate war bei uns gar kein Problem (prinzipiell kannst du laut Gesetz jede beliebige Zeitspanne nehmen, aus organisatorischen Gründen ist es halt für alle Beteiligten oft einfacher ganze Lebensmonate zu nehmen), es müssen halt trotzdem mindestens zwei sein wegen dem Elterngeld.
    ElternZEIT für Teilmonate ist sicher kein Problem, da kann ich ja tatsächlich jede beliebige Zeitspanne bis 3 Jahre angeben. Nur, dass die L-Bank das für das Elterngeld akzeptiert war mir neu. Oder berechnen sie dann das Elterngeld trotzdem für den Lebensmonat und ziehen das Teilgehalt hab?



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  3. #8
    small but dangerous
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    Wie genau die das berechnen weiß ich auch nicht. Aber es geht, ich hatte extra nachgefragt.
    Ob es allerdings finanziell sinnvoll ist bleibt abzuwarten. Ich fang aus organisatorischen Gründen am Monatsanfang wieder an zu arbeiten, meine Kleine ist aber in der Monatsmitte geboren. Mal sehen.



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  4. #9
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    Ich würde dringend empfehlen das noch zu ändern. Nicht nur wegen des Geldes sonder auch wegen dem Urlaubsanspruch. Urlaubstage werden abgezogen für "volle Kalendermonate" in denen man wegen Elternzeit ausfällt. Wenn du also von 28.01 bis 27.02 komplett fehlst verlierst du keinen Tag Urlaubsanspruch obwohl du quasi einen Monat nicht da warst. Vom 1.2. bis 29.2. verlierst du 1/12 Anspruch.



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  5. #10
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    Tragzwerg hast du schon einen Bescheid oder der Antrag schon ausgefüllt?



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