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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von tragezwerg Beitrag anzeigen
    Elternzeit: innerhalb von 7 Tagen nach Geburt
    Muss ich mich auch gleich auf die genaue Zeit festlegen?! Oder reicht es zu sagen, dass ich beispielsweise 2 Monate nehmen möchte..



  2. #17
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von mainzer Beitrag anzeigen
    Muss ich mich auch gleich auf die genaue Zeit festlegen?! Oder reicht es zu sagen, dass ich beispielsweise 2 Monate nehmen möchte..
    Das mit 7 Tage nach Geburt ist Schmarrn. Schau einfach mal unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/...did=16318.html nach.
    Außerdem ist das mit dem Datum manchmal schwierig wenn sich die Kinder nicht an den geplanten Geburtstermin halten. Ich hatte daher (im Hinblick auf das Elterngeld) 7 Wochen vor errechnetem Geburtstermin beantragt dass ich die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit nehm. Fertig. Das Datum ergibt sich dann durch die Geburt und mit dem Elterngeld gibts auch kein Problem.



  3. #18
    small but dangerous
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    Sorry, hatte das aus "mütterlicher" Sicht abgespeichert...und da der Mutterschutz 8 Wochen pp dauert und man 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit diese beantragen muss, hat man eben nur 7 Tage dafür.
    Natürlich hab ich auch vor der Geburt einen formlosen Schrieb an meinen AG geschickt wann ich Elternzeit nehmen will...aber das offizielle Schreiben wollten die explizit erst danach haben.



  4. #19
    Diamanten Mitglied
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    Auch da kann man sagen: wenn man eh das erste Jahr daheim bleiben will als Mutter, dann kann man genau das auch mit Bekanntwerden der Schwangerschaft dem Arbeitgeber so mitteilen. "von Geburt bis Vollendung des 12. Lebensmonats". Dann spart man sich den Stress nach der Geburt wo man bekanntermaßen auch ein paar andere Dinge im Kopf hat



  5. #20
    small but dangerous
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    Klar kann man das so machen....wenn man nicht so einen seltsamen AG hat wie ich....die wollten vorher gar nix zur geplanten EZ wissen, sondern erst als das Kind da war (weil auf dem Antrag des tatsächliche Geburtsdatum stehen MUSSTE), dann aber innerhalb von sieben Tagen
    Es empfiehlt sich also, sich beim jeweiligen AG zu erkundigen....



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