teaser bild
Seite 5 von 6 ErsteErste 123456 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 25 von 30
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Mitglied seit
    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Mein Mann wollte ja auch den ersten Lebensmonat unserer Tochter Zuhause sein und hat dann ein paar Monate vor Geburt (es hätten mindestens sieben Wochen vorher sein müssen) geschrieben, dass er elternzeit für den ersten (und sechsten) Lebensmonat beantragt und geschrieben, was der errechnete Termin ist. Damit mussten die dann leben. Und als es losging (er war gerade auf dem Weg zur Arbeit) hat er angerufen, dass er nicht kommt uns für den nächsten Monat auch nicht.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #22
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.754
    Zitat Zitat von tragezwerg Beitrag anzeigen
    Bescheid noch nicht...
    Edit: Habe nochmal den Schriftverkehr mit der L-Bank gesichtet....ich glaube die rechnen Teilmonate so, als ob man Teilzeit gearbeitet hätte und ziehen das dann vom Elterngeld ab.
    aber am besten du rufst die an. Sind sehr freundlich an der Hotline.
    Damit ist mein Weltbild wieder in Ordnung



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #23
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.754
    Du musst dich für die ersten 3 Jahre festlegen. Spätere Änderungen nur mit Genehmigung des Arbeitgebers. War bei mir aber kein Problem.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #24
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.759
    Zitat Zitat von tragezwerg Beitrag anzeigen
    (weil auf dem Antrag des tatsächliche Geburtsdatum stehen MUSSTE)
    Es gibt Gesetze und an die hat sich jeder Arbeitgeber zu halten.
    Und wie soll es bei dem Arbeitgeber dann gehen wenn der Vater ab dem Geburtstag Elternzeit haben will, diese 7 Wochen vorher beantragen aber das tatsächliche Geburtsdatum eintragen soll? Merkst ja selber dass das Schmarrn ist.
    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Du musst dich für die ersten 3 Jahre festlegen. Spätere Änderungen nur mit Genehmigung des Arbeitgebers. War bei mir aber kein Problem.
    Für die ersten 2 Jahre... siehe BEEG §16



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #25
    small but dangerous
    Mitglied seit
    23.05.2012
    Semester:
    Narkosefachzwerg
    Beiträge
    4.183

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    @anignu: Für mich als Mutter war das kein Schmarrn und gesetzeskonform (da ja noch der Mutterschutz vor der EZ ist)....für Väter ist die Regelung bei meinem AG wie z.B. von Ally beschrieben und das funktioniert problemlos.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 5 von 6 ErsteErste 123456 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook