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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    25.12.2011
    Beiträge
    21

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    Hey, super danke Euch!!!
    Wo kann man das denn schriftlich finden? Und es hat jeder Anspruch darauf oder ist das von Haus zu Haus unterschiedlich??



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  2. #7
    small but dangerous
    Mitglied seit
    23.05.2012
    Semester:
    Narkosefachzwerg
    Beiträge
    4.183
    Der Anspruch auf finanziellen Ausgleich steht im Mutterschutzgesetz.
    Ich musste so ein Antragsschreiben für die Verwaltung ausfüllen, das die mir automatisch geschickt haben als ich die Schwangerschaft bekannt gegeben habe.
    Am besten du fragst bei der Verwaltung deiner Klinik nach.



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  3. #8
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.755
    Mach nur keine Dienste und Überstunden. Davon abgesehen, dass das in der Regel gar nicht mehr zulässig ist wird dir die Vergütung von der Ausgleichszahlung abgrzogen.



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  4. #9
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Mitglied seit
    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Ich habe sowas nicht erhalten, kann aber sein, dass es am Beschäftigungsverbot lag. Hab da aber auch leider nicht nachgefragt.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  5. #10
    zurück in der Berufswelt
    Mitglied seit
    15.07.2010
    Semester:
    Kinder Kuschelzeit
    Beiträge
    1.656

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    Ich erhalte auch eine Ausgleichszahlung bei bestehendem Beschäftigungsverbot,hatte aber vor Bekanntgabe der Schwangerschaft viele Dienste gemacht.WEnn ich kurz nach dem Ende der Elternzeit des 1.Kindes wieder ein BV gehabt hätte,hätte ich auch nur das Grundgehalt erhalten,da keine Dienste vorliegen.



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