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Thema: Bonierung FSJ

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Greezi2510
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    Cluj - Napoca
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    53
    Hey ,

    Ich absolviere seit September 2015 ein FSJ im Krankenhaus und bin gerade dabei mich für das Sommersemester 2016 zu bewerben .
    Nun bin ich gerade etwas verwirrt bezüglich der Bonierung der Freiwilligendienste .
    Im Adh schreiben ja viele Unis ( beispielsweise Tübingen ) , dass es nur eine Bonierung auf das FSJ gibt , wenn bis zum 15 . Januar mindestens 6 Monate absolviert wurden . Das ist ja bei mir noch nicht der Fall .
    Im Bewerbungsmagazin für das Sommersemester steht jedoch auf hochschulstart.de , dass mindestens 6 Monate eines Dienstes bis zum 30.4. absolviert werden müssen , damit dieser als nachrangiges Auswahlkriterium gewertet werden kann . Dieses Kriterium würde ich ja dann erfüllen .

    Sehe ich es also richtig , dass ich zum Sommersemester 2016 zwar nicht auf eine Bonierung im Adh zählen kann , aber dennoch den Dienst als nachrangiges Auswahlkriterium angerechnet bekomme ?

    Viele Grüße , Greta



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    22.10.2013
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    1.868
    Ja. Deine FSJ-Stelle muss dir ein Zeugnis ausstellen, dass du zum aktuellen Zeitpunkt im FSJ arbeitest. Sie dürfen nicht vorausgreifend (d.h. für Zeitpunkte nach dem Ausstellungsdatum deine FSJ-Tätigkeit bestätigen).
    Die Bestätigung brauchst du, damit in AntOn dein Dienst offiziell eingetragen ist und als nachrangiges Kriterium zählt.
    Bei der Bewerbung zum WS musst du dann eine neue Bescheinigung einreichen, die die Monate, die du zur WS-Bewerbung gearbeitet hast, berücksichtigt.

    ... und in ganz persönlicher Sache: Vor Satzzeichen gehört kein Leerzeichen!



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    20.01.2015
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    13
    Und wie sieht es aus wenn Ich bspw. 6 Monate ein FSJ und im Januar 10 Monate ein BFD absolviert habe? Kann ich mir dann in Tübingen ein Jahr Freiwilligendienste anrechnen lassen in Tübingen?
    LG Lachmalatme



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