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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Leute, kennt jemand diesen Fall und weß wie ich damit umgehen soll?

    Ich habe meinen Krankenpflegedienst direkt nach dem Abitur angefangen, hatte zu dem Zeitpunkt aber noch nicht meinen ABiball und damit auch nicht das Zeugnis in der Hand.

    Kann es mir zu Problem werden, bzw. muss ich den ganzen Monat Praktikum wiederholen, weil ich den Pflegedienst einige Tage zu füh begonnen habe?

    Für Antworten oder Erfahrungen bin ich dankbar



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  2. #2
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    Hallo,

    wichtig ist nicht der Zeitpunkt des Erhalts des Zeugnisses, sondern das Ausstellungsdatum.
    Dieses muss vor dem Beginn des Pflegepraktikums sein.

    Gruß



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  3. #3
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    Zitat Zitat von ~JB~ Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wichtig ist nicht der Zeitpunkt des Erhalts des Zeugnisses, sondern das Ausstellungsdatum.
    Dieses muss vor dem Beginn des Pflegepraktikums sein.

    Gruß
    Auf meinem Zeugnis steht ausschließlich der Tag an dem mir auch das Zeugnis überreicht wurde. Ist das dann das Ausstellungsdatum?

    Und wird das wirklich so ernst genommen, dass das praktikum nicht zählt wenn es zu früh angefangen wurde? Immerhin ist es ja kein Schulpraktikum weil ich mit der Schule fertig war und es wurde auch innerhalb von zwei Jahren vor dem Physikum gemacht.



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  4. #4
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    Das Datum, was auf dem Zeugnis steht, ist das Ausstellungsdatum. Und erst ab dem Tag danach zählt das KPP.
    Hast du ohne diese Tage weniger als 30, dann zählt es gar nicht. Es sei denn du kannst nen Deal mit der PDL machen, dass die Bescheinigung passend ausgestellt -also einfach der Zeitraum auf der Bescheinigung verschoben wird.
    Und ja, das wird wirklich so ernst genommen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #5
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Das Datum, was auf dem Zeugnis steht, ist das Ausstellungsdatum. Und erst ab dem Tag danach zählt das KPP.
    Hast du ohne diese Tage weniger als 30, dann zählt es gar nicht. Es sei denn du kannst nen Deal mit der PDL machen, dass die Bescheinigung passend ausgestellt -also einfach der Zeitraum auf der Bescheinigung verschoben wird.
    Und ja, das wird wirklich so ernst genommen.
    Danke, Wackendoc. Das ist ja wirklich ärgerlich werde mal schauen, ob sich das Datum verschieben lässt und wenn nicht muss ich den Monat wohl wiederholen :/



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