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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Oder wenn aufgrund der Krankheit bereits mit einer längeren Studiendauer zu rechnen ist und es somit zu einer unbilligen Härte käme, die den Antragsteller im Vergleich zu anderen Wartezeitlern massiv benachteiligen würde.
    Beraube niemanden seiner Hoffnung.
    Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
    (Rumi)



  2. #7
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    Zitat Zitat von Nurbanu Beitrag anzeigen
    Oder wenn aufgrund der Krankheit bereits mit einer längeren Studiendauer zu rechnen ist und es somit zu einer unbilligen Härte käme, die den Antragsteller im Vergleich zu anderen Wartezeitlern massiv benachteiligen würde.
    Da muesste sie aber dann sicherlich bereits laengere Krankheitsphasen (Fehlzeiten) waerend der Schulzeit nachweisen. Falls das nicht so war, wird es schwierig, eine so drastische Prognose auszustellen. Da sie ja auch keinen GdB hat (letztern muss man sich nicht ausstellen lassen, wuerde aber die Begruendung stark unterstuetzen und es ist nochmal fuer das Ortskriterium wichtig...). GdB wuerde zB auch den Eltern/ihr steuerliche Vorteile bringen und einen Unterschied beim Bafoeg koennte es auch noch machen (?)...

    Jedoch muss ein Nachteil fuer Hochschulstart schon "heftig" sein, zum Beispiel reicht "starker Heuschnupfen und deswegen schlechte Note beim Sport" [-> schlechterer Durchschnitt] sicherlich nicht... Eine Bekannte einer Bekannten arbeitet dort und erzaehlt manchmal was da so alles eintrudelt. Am Besten seien die "Luxusprobleme" auf die Art "Kind muss sofort studieren weil Elternteil frueh in Ruhestand moechte und Nachfolger fuer Praxis schwer zu finden sind. Also wenn das Kind den Studienplatz nicht sofort bekommt wird Elternteil wegen Stress sterben...“ Da bekommen die hartgesottenen MitarbeiterInnen dann doch Traenen in den Augen, vor Lachen...



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Zitat Zitat von fMRI Beitrag anzeigen
    Da muesste sie aber dann sicherlich bereits laengere Krankheitsphasen (Fehlzeiten) waerend der Schulzeit nachweisen. Falls das nicht so war, wird es schwierig, eine so drastische Prognose auszustellen.
    Nicht zwangsläufig. Der Stoffumfang in der Schule unterscheidet sich von dem in der Uni. Was in der Schule trotz (Schwer-)Behinderung noch geschafft wurde, trifft nicht zwangsläufig auf die Uni zu.

    Ein weiterer Punkt ist eine progressive Krankheit, bei der abzusehen ist, dass in der Zukunft die Behandlung mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als bis dato und daher später zu einer längeren Studiendauer führen würde, was wiederum zusammen mit der Wartezeit ein unbillige Härte wäre.

    Bei den von mir beschriebenen Fällen geht es um eine Umgehung der Wartezeit und nicht um eine Notenverbesserung.
    Beraube niemanden seiner Hoffnung.
    Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
    (Rumi)



  4. #9
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    Hey, was meint ihr wie die Chancen bei einem systemischen Lupus mit ZNS und schwerer Fatigue stehen. ich habe enorme fehlzeiteb in der schule, wiederhole deshalb sogar ein jahr und werde definitiv die maximale studiendauer ausreizen müssen



  5. #10
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    Kennt vielleicht jemanden jemanden, bei dem der Härtefallantrag durchgekommen ist und der mal mit mir schreiben würde? Vielleicht auch jemand mit Multipler Sklerose, das wäre dem ZNS Lupus zumindest ähnlich..

    LG



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