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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Huhu Wackendoc,
    danke für Deine Mühe.
    Bin Fachrichtung Allgemeinmedizin, also grad nix Chef und Gutachten aufs Auge drücken. Woher bekomme ich das Gedöns? Ach, es ist alles so müüühsam.
    Danke und liebe Grüße
    mashmd



  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    16.362
    Schau mal in der Weiterbildungsordnung nach, ob du überhaupt welche brauchst. Meine ÄK wollte keine.
    Hab eins in der Chirurgie gemacht.

    Frag mal die ÄK welche die genau für Allgemeinmediziner wollen, evtl. die Versicherungs- und Sozialgutachten.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Beiträge
    1.329
    Darf ich mal eine doofe Frage stellen, wo findet man das ob man ein Gutachten vorweisen muss oder nicht? In Bayern steht im Logbuch nur Kenntnisse in ärztlicher Begutachtung erworben. Aber keine Anzahl die gefordert ist. Ich kann auch anrufen, will aber nicht die Leute dort auf eine doofe Idee bringen. Vielleicht hat ja doch jemand in Bayern den FA Allgemeinmedizin in den letzten Jahren gemacht und kann mich beruhigen, in dem er schreibt, dass man keines nachweisen muss. Danke für eure Antworten.



  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Ich musste in meinem Bundesland keine vorweisen. Da Begutachtung (aber nicht die großen, wie man es im Zivilen kennt) eh mein Tagesgeschäft waren, haben´s meine Weiterbilder auf als "hat Kenntnisse" unterschrieben.
    Ein richtiges hab ich in der Chirurgie gemacht- ist glaube ich nie irgendwo aufgetaucht.

    Wenn´s nicht explizit in der WBO steht (sicherheitshalber nochmal bei den Anmeldeformalitäten des ÄK nachschauen) dann brauchst auch keins.

    Für uns AfAs ist das kein soo relevantes Ding.

    Vielleicht sicherheitshalber mal bei Gelegenheit (Chirurgie bietet sich halt an) ein paar mit absahnen.
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #15
    Arzt Avatar von Der Pete
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    Guten Tag zusammen,
    also in Nordrhein benötigt man de facto zwei Gutachten zur Prüfung. Die Gutachten können letztlich auf Basis eines Lehrgutachten eingereicht werden. Ich würde im Zweifel einfach mal einen anderen Kollegen fragen, ob der ein Gutachten irgendwo liegen hat als Vorlage. Da kann man sich ganz gut dran entlang hangeln .

    Pete



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