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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied
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    Ich und ein paar andere Kollegen (allesamt Weiterbildungsassistenten) sind am Überlegen, unsere Stellen auf 80 bzw 90% zu reduzieren - schließlich will man das hart verdiente Geld ja auch mal ausgeben
    Diesbezüglich findet die nächsten Tage ein Gespräch mit unserem Chef statt. Jetzt stellt sich nur die Frage, ob es wirklich damit getan ist, von einem Tag auf den anderen weniger zu arbeiten und etwas weniger Gehalt zu bekommen, oder ob es da noch mehr Fallstricke gibt: wie ist es dann z.B. mit der Verlängerung der Weiterbildungszeit (unser Chef meinte mal alles ab 80% wird als volle Weiterbildung für den Facharzt angerechnet !?), muss man irgendwas beim Versorgungswerk/Krankenversicherung/XYZ beachten, wird die reduzierte Arbeitszeit irgendwo im Arbeitszeugnis/Facharztzeugnis erwähnt (was ja wahrscheinlich beim zukünftigen Chef nicht so ganz super angesehen wird schätze ich), kann man wenn man es braucht auch relativ einfach wieder aufstocken... - gibt es sonst noch irgendwas was wir nicht beachtet haben?

    Vielen Dank schonmal!
    Moonchen



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Ich arbeite zu 75%, und das musste ich auch genau so bei der Blaek und beim ärztl. Kreis- und Bezirksverband angeben. In meinen Zeugnissen steht es natürlich auch. Ebenso wird es nur zu 75% zu meiner Weiterbildungszeit angerechnet.
    Dass alles ab 80% als Vollzeit zählt habe ich noch nie gehört und kann ich mir so auch nicht vorstellen...



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Eine Weiterbildung in Teilzeit (und das ist alles andere als 100%) ist auch formal genehmigungspflichtig bei der Ärztekammer. Sollte aber kein Problem geben



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  4. #4
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    100% sind 100%, alles darunter nicht.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Eine Weiterbildung in Teilzeit (und das ist alles andere als 100%) ist auch formal genehmigungspflichtig bei der Ärztekammer. Sollte aber kein Problem geben
    Nicht bei allen Ärztekammern, aber bei manchen. Und weniger als 50%-Stellen werden normalerweise nicht als Weiterbildungszeit angerechnet.



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