Liebe Medi-Learn Teilnehmer!
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Ich bin Fachärztin in einer Augenarzt Praxis, arbeite nicht nach irgendeinem Tarifvertrag und muss auch Dienste an Son- und Feiertagen machen und den darauf folgenden Tag ganz normal weiterarbeiten.
In Krankenhäusern ist ja der Ausgleich für die Dienste meist durch den (Tarif-)Vertrag geregelt.

Weiß jemand wie das als angestellter Arzt in einer Praxis ist?

Hat man Anspruch auf z. B. einen freien Tag für die geleisteten Dienste laut Arbeitszeitgesetz:

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen
sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag
einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu
gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag
fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag
haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden
Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

Wäre super, wenn mir jemand von Euch helfen könnte!