In den Fällen der Fallgruppe 3 wird maßgeblich darauf
abgestellt,
welche berufliche Tätigkeit angestrebt
wird und in welcher Weise beide Studienabschlüsse
für die Berufsausübung förderlich sind.
Entscheidend
ist die konkrete und individuelle Berufsplanung.
Zwischen den Inhalten des abgeschlossenen
Erststudiums und des angestrebten Zweitstudiums
muss ein sachlicher Zusammenhang hergestellt
werden können.
Im Einzelnen muss dargelegt werden, dass die berufliche
Situation dadurch erheblich verbessert wird,
dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium
sinnvoll ergänzt. Bei der Überprüfung sind insbesondere
folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
– Welche Voraussetzungen für das angestrebte
Berufsziel sind durch den bisherigen beruflichen
Werdegang (z. B. im Erststudium) erworben worden?
– Welche Voraussetzungen werden durch das
Zweitstudium für das angestrebte Berufsziel erbracht?