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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Top Benutzer :)
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    Hallo liebe Leute, ich werde in Zukunft einige gutachterliche Tätigkeiten übernehmen (über einfache Rehaanträge hinausgehend) aber im Jahr sicherlich unter 17.500 € (inklusive fiktiver Umsatzsteuer) bleiben.
    Hat hier jemand Erfahrungen was die Kleinunternehmerklausel angeht? Muss ich diese Gutachtertätigkeiten in diesem Zusammenhang vorher beim Finanzamt anmelden, oder gibt man das nur mit der Steuer Erklärung am Ende des Jahres an? Gibt es weitere Stolpersteine die man in diesem Zusammenhang beachten sollte?
    Vielen Dank!



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    151
    Hi Tiw,
    Achte darauf dass du eine Berufshaftpflicht hast, die die Gutachtertätigkeit mit einschließt. Ansonsten bei der Steuererklärung als Selbstständiger angeben und vorher natürlich vom Arbeitgeber absegnen lassen. Falls du die Gutachten in deinen Arbeitsräumen macht, mindestens deinen Chef fragen, ob das o.K. ist. Manche Kliniken wollen z.B. 10% haben für die Nutzung der Räumlichkeiten oder falls du technische Geräte brauchst dementsprechend höhere Prozentzahlen. Falls du keinen Facharzt hast, ist die Frage ob ein solcher die Gutachten mit supervidiert und evtl. war haben will. Fall du andere noch mit beauftragst, z.B. einen Psychologen für eine Testung, könnte der entweder eine extra Rechnung an das Gericht o.ä. schreiben oder du bezahlst ihn gegen Rechnung und reichst das ganze mit ein. Manche Gutachter -find ich allerdings nicht so doll- lassen Psychologen für wenig Geld testen (z.B. 30€/h) und streichen dann den kompletten Stundensatz (z.B. 75€-30€) für sich ein.

    Beste Grüße, Bandwurm



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    1.058
    Soweit ich es weiß:
    - spätestens 4 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit muss sie beim Finanzamt gemeldet werden.
    - je nachdem kann es sein, dass du für die Steuer auch in Vorleistung gehen musst
    - unproblematisch sind da aber geringfügige oder kurzfristige (< 50? Tage/Jahr) Beschäftigungen
    - rein ärztliche Tätigkeiten sind glaube ich immer umsatzsteuerbefreit



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    16.362
    Ja, ärztliche Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. DAS Problem hast du schonmal nicht.
    Aber Obacht wie die Gutachten vergeben werden, ob du komplett frei im Urteil bist etc. Sonst kommt die DRV wieder auf die Idee, dass das nicht selbständig ist.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    01.07.2007
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    208
    Nicht alle Gutachten sind umsatzsteuerbefreit. Rechne bitte gut durch, ob sich die Umsatzsteuerpflicht nicht doch rechnen würde - hängt von der Höhe deiner Ausgaben ab.

    Falls Du parallel im Angestelltenverhältnis bist - überlege bitte ob Du berufsbedingte Ausgaben als Werbungskosten ansetzt oder doch lieber in die EÜR einfliessen lässt. Die zweite Option mindert den Ärztekammerbeitrag, jedoch auch den Beitrag zur RV (und damit die Rentenhöhe).

    Ich habe die Meldung beim Finanzamt erst bei der Steuererklärung nachgeholt und hatte keine negativen Konsequenzen. Doch es reicht ein Dreizeiler - wieso also nicht gleich schreiben?

    17500 EUR sind wenig. M.E. nicht lohnenswert angesichts der doch hohen Haftpflichtversicherungskosten. Lieber noch ein paar Betreuungsgutachten hinzunehmen. Diese sind zwar nicht besonders anspruchsvoll, dafür aber schnell "nebenbei" erledigt. Und vor allem drohen keinerlei Gerichtstermine. Das wird nämlich oft vergessen: Vielen Gutachten wird noch ein Gerichtstermin folgen!

    Falls Du viel beruflich im Ausland unterwegs bist, oder auch im Inland öfters Deine Unternehmerschaft nachweisen willst, kannst Du Dir auch trotz Kleinunternehmerregelung eine kostenlose europäische Umsatzsteuer-ID vergeben lassen. Ansonsten reicht als Nachweis bei Bank, Metro, HRS etc. die Bescheinigung des Finanzamtes, dass Deine Steuernummer auch für die Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG gilt.

    Du darfst zwar Dein privates Bankkonto benutzen, jedoch gibt es auch sehr gute kostenlose Geschäftskonten. Der Vorteil: Wenn Du viele Kleinbeträge einnimmst (Atteste etc.) - ist es leichter den Überblick zu behalten, auch wenn mal paar Rechnungen abhanden kommen. Bei einer Betriebsprüfung machst Du dich nicht privat nackig. Und Du musst nicht auf jeder Rechnung Dein Privatkonto angeben.

    Denke daran, Rücklagen zu bilden! Ca. 40-60% von dem, was auf Dein Konto fliesst, wirst Du als Steuer und Sozialabgaben wieder abgeben müssen. Behalte bitte Deine Einnahmen und Ausgaben sowie Deinen durchschnittlichen Steuersatz im Überblick. Ab ca. 80.000-90.000 EUR p.a. macht m.E. das Geld-Verdienen keinen Spass mehr. Lieber die Lebenshaltungskosten durch mehrwöchigen Winterulaub in warmen Ländern senken, als über die Hälfte des Verdienten an Vater Staat und Mutter Sozialabgabe verschenken.



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