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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.08.2007
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    776

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    Wo tragt ihr die 27,20 Euro ein? Ich bin ratlos. Bin geneigt, es in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der freiberuflichen Tätigkeit als umsatzsteuerfreie Einnahme gemäß §4 Absatz 8ff UStG einzutragen.



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.755
    Hört sich gut an. Im Uweifel beim FA anrufen, die sind dafür da dir zu helfen



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362

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    Würde ich auch so machen. Das FA wird dir im Zweifel schon sagen, wenn es da falsch ist.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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