Hört sich gut an. Im Uweifel beim FA anrufen, die sind dafür da dir zu helfen
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Wo tragt ihr die 27,20 Euro ein? Ich bin ratlos. Bin geneigt, es in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der freiberuflichen Tätigkeit als umsatzsteuerfreie Einnahme gemäß §4 Absatz 8ff UStG einzutragen.
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Würde ich auch so machen. Das FA wird dir im Zweifel schon sagen, wenn es da falsch ist.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3