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  1. #6
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Stimmt! Ich hab das gerade nochmal nachgelesen, hier steht auch was man hin schicken muss:
    http://www.hochschulstart.de/index.p...hilfe833#c3616
    "Hodor!" - Hodor



  2. #7
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    Danke für alle antworten, habe auch nochmal an hochschulstart geschrieben, hier die Antwort:

    das steuerpflichtige, ungekündigte Arbeitsverhältnis muss bereits seit mind. einem halben Jahr bestehen.
    Zum Nachweis wird entweder eine amtlich beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrages, eine eidesstattliche Versicherung Ihrerseits, aus der hervorgeht seit wann und das Sie sich in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befinden und die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder der letzte Lohnsteuerbescheid benötigt.
    Alternativ reicht eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der hervorgeht seit wann und das Sie sich in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befinden und die letzten drei Gehaltsabrechnungen bzw. der letzte Lohnsteuerbescheid.



  3. #8
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    Wie ist es eigentlich wenn dein Ortsantrag durchgeht, du aber trotzdem nicht an deiner Wunschuni angenommen werden kannst weil dein Sozialkriterium dann zwar passt aber deine Note nicht? Wird man dann in der näheren Umgebung irgendwo zugewiesen oder richten die sich dann erstmal nach deiner Wunschliste? Beispiel: Ich arbeite in Hamburg und könnte mir vorstellen mich hier zu bewerben (mit einem Ortsantrag).. kann ich trotzdem nicht in Hamburg zugelassen werden, wären die nächstgelegenen Uni´s wie Kiel oder Lübeck keine Alternative sondern eher Großstädte wie München oder Frankfurt. Ich müsste mir also 2x überlegen ob ich den Ortsantrag stelle oder nicht, wenn die Wunschliste nicht berücksichtigt wird.



  4. #9
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    Zitat Zitat von Jaydee89 Beitrag anzeigen
    ... ob ich den Ortsantrag stelle oder nicht, wenn die Wunschliste nicht berücksichtigt wird.
    Die Wunschliste zaehlt natuerlich bei allen, ob der Ortsantrag anerkannt wird oder nicht.

    Stell Dir mal ein Szenario vor, wo es einen bestimmten Job nur in gewissen Staedten gibt oder jemand mit Kindern eben in eine Stadt moechte in der die Grosseltern wohnen (z.B. in Freiburg wohnen ihre Eltern u. als Alternative Hamburg wo die anderen Grosseltern wohnen oder man bzw. der Partner arbeitet bei X die in gewissen Staedten Zweigstellen haben) -- da ist man mit dem geografisch naehsten Ersatz fuer Freiburg (Heidelberg, Mannheim, Tuebingen) nicht besser dran. Deswegen: Wunschlistenhierarchie fuer alle, egal ob mit oder ohne Ortsantrag und egal ob dieser anerkannt und erfolgreich ist oder nicht.



  5. #10
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    Vielen Dank für die Info, hatte mir das fast so gedacht wollte aber nicht direkt an hochschulstart schreiben =D



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