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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    hoffe es gibt hier jemanden, der mir weiterhelfen kann bzw. Licht ins Dunkel bringt.

    Ich werde im Mai meinen Facharzt für Allgemeinmedizin im Bereich der KV Nordrhein machen und hatte eigentlich vor in der Praxis, in der ich jetzt noch Assistent bin, dann als angetellter Facharzt zu arbeiten.

    Nun kam mein Chef auf mich zu und sagte, dass der Kollege, der einen halben Kassensitz bei uns besetzt (insgesamt hat die Praxis 2,5 Sitze) ausscheidet und ich am besten diesen halben Sitz dann als Facharzt besetze, was für unsere Praxis wirtschaftlich am besten sei (RLV).

    Ich würde in diesem Fall aber ganz normal als angestellter Facharzt bezahlt werden. Nach TV Ärzte Entgeldgruppe II.

    Gehe ich irgendein Risiko ein, wenn ich diesen halben Sitz übernehme oder gibt es andere Nachteile? Bezahlen müsste ich für diesen Sitz nichts, ich müsste ihn nur formal besetzen.

    Danke für jegliche Hilfe!



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Nein, bezahlen müsstest du vermutlich nichts. Und verdienen würde auch ein anderer... gute Lösung für den Praxisinhaber.
    Nachteile: keine Ahnung. Dienstverpflichtung vielleicht? Also für KV-Dienste. Sonst ist sicherlich alles super.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Solange Gehalt und Arbeit passen, ist das doch super. Evtl. kannst du noch über eine Umsatzbeteiligung bei IGEL-Leistungen und Privatpatienten verhandeln.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #4
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    Danke für eure schnellen Antworten.

    Ich habe nur Bedenken bzgl. des Kassensitzes. Was ist, wenn ich irgendwann woanders arbeite. Kann ich diesen dann einfach wieder abgeben und bekäme ich dann ggf. später überhaupt noch einen.
    Was ist, wenn die Praxis auf einmal wirtschaflich schlecht läuft, Regress etc. Muss ich dann mithaften, obwohl eigentlich nur angestellt?

    Bzg. des Gehaltes werden von der KV im Allgemeinen 35€ Stundenlohn vorgeschrieben. Auf eine 40 Std. Woche hochgerechnet entspräche das ungefähr Stufe 2 bei angestellten Fachärzten in der Klinik, bei 38,5 Std zwischen Stufe 1 und 2.

    Ich hatte schon von Fällen gehört, wo Ärzte ihren Sitz einer Praxis oder MVZ zur Verfügung gestellt haben, bzw. dort pro Forma angstellt waren und ihren Sitz mit eingebracht haben und sich dies haben gut entlohnen lassen oder eine Praxis einen FA für einen vorhandenen aber nicht besetzen Sitz anstellten. Deshalb weiß ich nicht, ob die angebotene Vergütung ok ist oder ob man ggf. sogar etwas mehr verlangen dürfte wg. der Sitzübernahme zum wirtschaftlichen Benefiz der Praxis?!



  5. #5
    Banned
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    Zitat Zitat von Benny1983ac Beitrag anzeigen
    Deshalb weiß ich nicht, ob die angebotene Vergütung ok ist oder ob man ggf. sogar etwas mehr verlangen dürfte wg. der Sitzübernahme zum wirtschaftlichen Benefiz der Praxis?!
    Unter Oberarzt-Äquivalenzgehalt würde ich das auf keinen Fall machen!

    Meintest du wirklich zur wirtschaftlichen "Wohltätigkeit" (für) der (die) Praxis(inhaber)?



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