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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Du kannst einfach kündigen und gut. Du "bekommst" den Sitz ja nicht sondern wirst auf diesen Sitz angestellt. Das geht schon und war zumindest bei mir kein Problem. Ist halt alles viel Bürokratie, aber sonst...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #7
    endlich fertig! Avatar von lala
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Du kannst einfach kündigen und gut. Du "bekommst" den Sitz ja nicht sondern wirst auf diesen Sitz angestellt. Das geht schon und war zumindest bei mir kein Problem. Ist halt alles viel Bürokratie, aber sonst...
    So verstehe ich dich auch: der Sitz gehört der Berufsausübungsgemeinschaft und verbleibt auch da - die (als Gesellschafter) stellen dich auf den halben Sitz ein? Oder wirst du Mitgesellschafter?
    D.h. der Sitz bleibt in der BAG und nicht du persönlich erhälst den hälftigen Versorgungsauftrag.
    Im Zweifel alle zusammen mal bei der KV vorab beraten lassen bzgl Wirtschaftlichkeit und was für alle Beteiligten das Beste wäre!



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  3. #8
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Die BAG, muss genügend Fachärzte (entweder als Teilhaber oder Angestellte) haben, um alle Sitze, die ihr "gehören", besetzen zu können. Für jeden Sitz muss auch explizit ein FA benannt werden und bei evtl Wechsel durch zB Kündigung nachbenannt werden. Ich bin angestellte FÄ mit Sitz in einer BAG, bekomme immer Infokrams von der KV, aber mit Abrechnung und allem drum und dran habe ich nix am Hut.



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Danke für eure zahlreichen Antworten.
    Ja der Sitz gehört der BAG und verbleibt nicht bei mir, sondern ich werde nur als Facharzt auf diesen Sitz angestellt.
    Ist bis dato auch so mt einem anderen Kollegen, der aber aus Altersgründen aufhört.
    Und wenn wir diesen halben Sitz gegenüber der KV nicht besetzen, dann reduziert sich unser Regelleistungsvolumen/Punktwert oder so und unsere Praxis würde weniger verdienen. Was demnach der Fall wäre, wenn ich nur angstellt wäre z.B. als Job sharer ohne KV Sitz.

    Mir geht es insgesamt darum, dass mir durch diesen halben KV-Sitz keine Nachteile entstehen. Also kann ich wenn ich diesen wieder abgebe überhaupt nochmal einen Sitz später übernehmen? Muss ich irgendwelche Abgaben bezahlen?

    Und wie verhält es sich gehaltstechnisch?
    Ich denke Oberarztäquivalent wäre doch etwas hochgegriffen. Andere Ärzte hier im Umkreis kämpfen z.B. mit 400-500 Scheinen im Quartal ums "Überleben" und wären über ein einfaches FA Gehalt wahrscheinlich glücklich. Unsere Praxis ist größer aber OA Gehalt was sich in Sphären um 8000€ brutto bewegt zu verlagen fände ich übertrieben.
    35€ die Stunde wird von der KV vorgeschlagen als Empfehlung für einen angstellten Facharzt. Da wäre man um 6000 brutto. Da ich frischer FA wäre könnte ich mich damit anfreunden, jedoch wenn ich mehr Erfahrung hätte würde ich auch mehr verlangen, so wie es etwa im Tarifvertrag vereinbart ist.
    Oder kann ich für den halben Sitz, den ich besetze, mehr verlangen?



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  5. #10
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    6000 Ocken für nen Facharztsitz, Junge, wach auf, für das Geld steht man in ner Niederlassung nicht mal auf. Wie bereits vorher thematisiert, unter OA Gehalt braucht man gar nicht anfangen und selbst das ist eher niedrig. Klar 8ist Allgemeinmedizin nicht mit nem Schwerpunkt FA gleichzusetzen, aber den Billig Jakob braucht man auch nicht spielen. Schau Dir mal die Abrechnungszahlen Deines Chefs an, dann wirste sehen, wie Du abgespeist wirst....
    "Ich habe mein halbes Vermögen für Frauen, Autos und Alkohol ausgegeben, die andere Hälfte habe ich verprasst." ( George Best )



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