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Eigentlich ein Thema was viele betreffen müsste, nicht nur Ärzte auch Krankenschwestern und sonstige im Schichtdienst arbeitende Menschen - bloß sind meine Recherchen dazu bislang im Sande verlaufen....
Also: Ab Ende März werde ich (Angestellter Arzt im Krankenhaus) für 2 Monate in Elternzeit gehen und für diesen Zeitraum Elterngeld beantragen. Bereitschaftsdienste werden bei uns mit 2 Monaten Verzögerung bezahlt, d.h. während ich in Elternzeit bin nächträglich für die Monate Januar und Februar.
Wenn ich das richtig verstehe werden allerdings Einkünfte während des Elterngeldbezuges auf dieses angerechnet d.h. das Elterngeld verringert sich. Oder bezieht sich das nur auf Einkünfte aus Tätigkeiten die auch tatsächlich während der Elternzeit geleistet werden?
Die Verwaltung meinte: soweit sie wüssten wäre das kein Problem (aber denen kann's ja auch egal sein)
Meine Kollegen sind alle genauso ahnungslos wie ich bzw. noch kinderlos...
Bei der Elterngeldstelle will ich nicht anrufen weil die vor der allerkleinsten Auskunft meine persönlichen Daten wissen wollen...
Kann irgendjemand etwas erhellendes zu diesem Thema sagen, vielen vielen Dank und Grüße!