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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Kann ich so bestätigen, zumal ich gemischte Einnahmen (freiberuflich und Angestellt habe) Meine Dienste werden normal weiterbezahlt (inzwischen - früher galt hier das Zuflussprinzip), meine freiberuflichen Einkünfte dürfen mir nicht während der EZ zugehen, da sie sonst angerechnet werden. Alles bei der Elterngeldstelle so durchgegangen.



  2. #7
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Meine Aussage bezieht sich auf 2015 und BW.
    Ich hätte sonst auch die spätere Auszahlung durch die Verwaltung organisiert. Bzgl Poolgeldauszahlung war die Info, dass das keine stettige Zahlung wäre und deswegen sowieso nicht berücksichtigt wird. Zur Sicherheit hab ich mir das Poolgeld letztes Jahr aber einen Monat früher auszahlen lassen.
    Geändert von FirebirdUSA (10.02.2016 um 19:06 Uhr)



  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Meine Aussage bezieht sich auf 2014 und 2015 und BY...
    Und nachdem ich 2015 auch noch in einem der beiden Monate ein bissl Geld aus Bereitschaftsdiensten bekommen hab wurde mir auch 2015 noch war abgezogen.



  4. #9
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Schön wenn so etwas in Deutschland je nach BL anders gehandhabt wird.
    Dann kann man dem TE nur empfehlen sich mit seinem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen und das individuell zu klären.



  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Oder einfach mit der Verwaltung die Stundung um 1-2 Monate besprechen, dann hat man kein Problem egal wie es läuft...



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