teaser bild
Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 14
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    20.08.2002
    Ort
    Leipzig
    Beiträge
    31

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Eigentlich ein Thema was viele betreffen müsste, nicht nur Ärzte auch Krankenschwestern und sonstige im Schichtdienst arbeitende Menschen - bloß sind meine Recherchen dazu bislang im Sande verlaufen....

    Also: Ab Ende März werde ich (Angestellter Arzt im Krankenhaus) für 2 Monate in Elternzeit gehen und für diesen Zeitraum Elterngeld beantragen. Bereitschaftsdienste werden bei uns mit 2 Monaten Verzögerung bezahlt, d.h. während ich in Elternzeit bin nächträglich für die Monate Januar und Februar.
    Wenn ich das richtig verstehe werden allerdings Einkünfte während des Elterngeldbezuges auf dieses angerechnet d.h. das Elterngeld verringert sich. Oder bezieht sich das nur auf Einkünfte aus Tätigkeiten die auch tatsächlich während der Elternzeit geleistet werden?

    Die Verwaltung meinte: soweit sie wüssten wäre das kein Problem (aber denen kann's ja auch egal sein)
    Meine Kollegen sind alle genauso ahnungslos wie ich bzw. noch kinderlos...

    Bei der Elterngeldstelle will ich nicht anrufen weil die vor der allerkleinsten Auskunft meine persönlichen Daten wissen wollen...

    Kann irgendjemand etwas erhellendes zu diesem Thema sagen, vielen vielen Dank und Grüße!



  2. #2
    Dunkelkammerforscher
    Registriert seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.740
    Ist kein Problem, da es sich um Einnahmen aus angestellter Tätigkeit handelt die eindeutig einem Monat zugeordnet werden können.
    Anders sieht es bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit aus. Hier gilt das Zuflussprinzip, d.h. Geldeingang wird angerechnet.

    Hatte genau dieselbe Sorgen und damals bei der für mich zuständigen Elterngeldstelle angerufen und nachgefragt.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    20.08.2002
    Ort
    Leipzig
    Beiträge
    31
    Danke für die schnelle Antwort hatte gehofft dass es genauso sein würde!



  4. #4
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.731
    Die Aussage von FirebirdUSA kann ich so nicht stehen lassen. Bei mir wurde Geld abgezogen wegen Auszahlungen von Bereitschaftsdiensten.

    Die Begründung auf dem Bescheid lautete im Wortlaut:
    "Einkommen in den bewilligten Lebensmonaten

    Sie haben in den bewilligten Lebensmonaten vom ... bis ... Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit in Form von zufließenden Beträgen für Bereitschaftsdienste."
    und daher wurde mir dann Geld abgezogen.

    Ich hab dann damals nochmal ausdrücklich nachgefragt und mit denen diskutiert. Es geht ganz klar drum wann man das Geld überwiesen bekommt und nicht wann man es "erarbeitet" hat. Daher sei das alles rechtens.

    In meiner nächsten Elternzeit hab ich es dann so gemacht, dass die Verwaltung die Auszahlung der Bereitschaftsdienste um 2 Monate gestundet hat. Dann hab ich denen die Nachweise wie verlangt geschickt und ich hab eine zusätzliche Zahlung bekommen (hatte zweimal Elternzeit für das gleiche Kind genommen). Das war dann kein Problem.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    30.06.2014
    Beiträge
    150
    Wann war das? Das wurde mal geändert. Ein Freund hatte beim ersten Kind 2009 noch dieses Problem, beim zweiten aktuell nicht mehr.



Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook