Jetzt ist mir noch ein zweiter Punkt eingefallen. Die Klinik ist eine Privatklinik. Ich hatte mich mit dem LPA kurzgeschlossen und die konnten mir dazu keine präzise Angabe machen, ab wann ein privates KH den Status "staatlich zugelassen" trägt und wann nicht.
Meine Logik und etwas Rechereche sagen mir, dass KH in D.land quasi fast immer staatlich zugelassen sein müssen, da ansonsten ja die Berufsordnung der Ärzte nicht anerkannt wird. Dh für mein Verständnis, private Kliniken, die nicht "staatlich zugelassen" sind, können höchstens solche der ästhetischen Medizin sein zb.
D.h in Kliniken, die "nicht staatlich zugelassen" sind, würde man auch nicht über private Krankenkassen abrechnen können , sondern der Klient müsste privat voll bezahlen? Wie zb wenn ich mir die Huppen vergrößern lassen würde? 🙈😊
Da meine private Klinik einen orthopädischen Schwerpunkt hat (nix mit krummen Nasen und Brüsten) und auf der Homepage der Satz zu finden ist "alle unsere Ärzte erfüllen die Berufsordnung der Ärzte in D.land und haben ihre Approbation in Deutschland erworben", kann ich davon ausgehen, dass dies eine staatlich anerkannte Klinik ist und mein Prktikum anerkannt wird?!
Ich find es merkwürdig dass mir das weder die Klinik noch das LPA sagen kann.