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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    TBSE performer Avatar von test
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    Zitat Zitat von lux12345 Beitrag anzeigen
    und auch als Mieter lieber genommen wird als jemand mit nur einem befristeten Vertrag...
    ahja Glaube ich ehrlich gesagt nicht, wenn man ARzt ist. Habe auch von Banken die Auskunft gekriegt, dass befristete Verträge dort nicht wirklich relevant sind, da es kaum noch Branchen gibt, in denen das die Regel sei.
    Habe auch, obwohl es um keine Immobilie ging einen recht hohen KRedit bekommen, obwohl mein ARbeitsvertrag sehr viel kürzer als die Kreditlaufzeit ist.
    Was vor allem zählt sind die Einkünft der letzten Jahre. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Arzt, der viele Jahre viel verdient hat, plötzlich zum Hartz IV Empfänger mutiert, auch ohne unbefristeten Vertrag. Und von meinen potenziellen und tatsächlichen VermIetern bin ich nie nach einem Arbeitsvertrag gefragt worden. Die Tatsache, dass man ARzt ist, ist ja meist leicht nachprüfbar und reicht um meistens einen "Bonus" zu bekommen.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



  2. #12
    Registrierter Benutzer
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    Da haben (ärztliche) Freunde von mir leider andere Sachen erlebt... zugegebenermaßen allerdings in München, wo der Wohnungsmarkt etwas angespannter ist...



  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Wir mussten bisher nie Arbeitsverträge bei Mietverträgen vorlegen, die Frage nach befristet/unbefristet war also immer irrelevant. Lediglich Verdienstbescheinigungen und Mietschuldenfreiheitsdingsbums. In Berlin, was ja auch nicht gerade entspannt in Sachen Wohnungsmarkt ist.

    Trotzdem ist ein unbefristeter Vertrag Gold wert. Ich habe jetzt zb das Problem, dass mein Vertrag in Elternzeit ausgelaufen ist und ich demnach nach Elterngeldbezug nicht mehr kostenfrei in der GKV bin, sondern hier sogar das Gehalt meines Mannes angezogen wird. Macht dann schöne 400 € im Monat. Würde mein Vertrag weiterlaufen, wäre ich einfach weiter in Elternzeit und kostenfrei versichert, bis die kleine 3 wird



  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    Hmm... na gut, dann scheinen das eher Einzelfälle gewesen zu sein bzgl. Miete... ich bin überzeugt



  5. #15
    Ne oder? Arzt!
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    nein
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    ...würde heißen, wenn mein Vertrag der Dez. 16 ausläuft und nicht befristet verlängert würde, ich unbefristet angestellt wäre?
    1tens: Ruhe bewahren

    2tens: Alles ist oder wird gut...






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