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Hey Leute,
ich habe vor kurzem meine Approbation erhalten und befasse mich gerade mit den Weiterbildungsordnungen Innere Medizin. In den Logbüchern muss ja jährlich der "Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in..." bzw. die Richtzahl der "Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" dokumentiert werden. So wie ich das jetzt in den Logbüchern sehe, sind da ja jeweils 5 Spalten (=5 Jahre?) vorgesehen.
Angenommen ich will den Facharzt Innere Medizin und Gastroenterologie machen. Dann sind das ja eigentlich zunächst 3 Jahre stationäre Basisweiterbildung und dann 3 Jahre Weiterbildung in Gastroenterologie.
Und hier jetzt meine Frage: Muss die Basisweiterbildung zwingend mit allen Punkten im Logbuch abgeschlossen sein (gefordert hierfür u.a. 500 EKG, 100 Spiros, etc...) bevor ich mit der Weiterbildung Gastroenterologie weitermachen kann? Oder darf sich das überlappen, d.h. dass ich - rein theoretisch - auch schon im allerersten oder zweiten Weiterbildungsjahr schon Punkte aus der Gastro-Weiterbildung abhaken kann bevor die Basisweiterbildung abgeschlossen ist?
Wäre toll wenn mich hier jemand über die Abläufe aufklären könnte! Mich verwirrt halt, dass da jeweils nur 5 Spalten vorgesehen sind, wenn die Weiterbildung ja eigentlich 6 Jahre geht und ich z.B. schon im ersten Jahr in die Verlegenheit kommen sollte (ja, rein theoretisch ;)) ein paar von den 50 abdominellen Punktionen einschließlich Leberpunktionen zu machen, die ja erst aus der Weiterbildung Gastroenterologie sind und nicht zur Basisweiterbildung gehören.
Achso und eine weitere Frage hätte ich noch. Was passiert eigentlich wenn ich z.B. während den ersten 3 Jahren Basisweiterbildung das Bundesland wechsel? Übertrage ich dann die Sachen aus dem alten Logbuch in das neue Logbuch der neuen Ärztekammer und lass mir dass dann erneut abzeichnen oder gibt mir die Ärztekammer dann eine Äquivalenzbescheinigung und ich reiche bei der neuen Ärztekammer mein Logbuch der alten ein?