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  1. #1
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    Hey Leute,

    ich habe vor kurzem meine Approbation erhalten und befasse mich gerade mit den Weiterbildungsordnungen Innere Medizin. In den Logbüchern muss ja jährlich der "Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in..." bzw. die Richtzahl der "Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" dokumentiert werden. So wie ich das jetzt in den Logbüchern sehe, sind da ja jeweils 5 Spalten (=5 Jahre?) vorgesehen.
    Angenommen ich will den Facharzt Innere Medizin und Gastroenterologie machen. Dann sind das ja eigentlich zunächst 3 Jahre stationäre Basisweiterbildung und dann 3 Jahre Weiterbildung in Gastroenterologie.
    Und hier jetzt meine Frage: Muss die Basisweiterbildung zwingend mit allen Punkten im Logbuch abgeschlossen sein (gefordert hierfür u.a. 500 EKG, 100 Spiros, etc...) bevor ich mit der Weiterbildung Gastroenterologie weitermachen kann? Oder darf sich das überlappen, d.h. dass ich - rein theoretisch - auch schon im allerersten oder zweiten Weiterbildungsjahr schon Punkte aus der Gastro-Weiterbildung abhaken kann bevor die Basisweiterbildung abgeschlossen ist?

    Wäre toll wenn mich hier jemand über die Abläufe aufklären könnte! Mich verwirrt halt, dass da jeweils nur 5 Spalten vorgesehen sind, wenn die Weiterbildung ja eigentlich 6 Jahre geht und ich z.B. schon im ersten Jahr in die Verlegenheit kommen sollte (ja, rein theoretisch ;)) ein paar von den 50 abdominellen Punktionen einschließlich Leberpunktionen zu machen, die ja erst aus der Weiterbildung Gastroenterologie sind und nicht zur Basisweiterbildung gehören.

    Achso und eine weitere Frage hätte ich noch. Was passiert eigentlich wenn ich z.B. während den ersten 3 Jahren Basisweiterbildung das Bundesland wechsel? Übertrage ich dann die Sachen aus dem alten Logbuch in das neue Logbuch der neuen Ärztekammer und lass mir dass dann erneut abzeichnen oder gibt mir die Ärztekammer dann eine Äquivalenzbescheinigung und ich reiche bei der neuen Ärztekammer mein Logbuch der alten ein?



  2. #2
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    Achso und mir fällt gerade noch eine Frage ein Habt ihr von euren Weiterbildungsbefugten eigentlich ein schriftliches Curriculum bekommen, wie die Weiterbildung in eurer Klinik für euch strukturiert ist? Oder erfolgt das alles eher mündlich und nach absprache?



  3. #3
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    Du mußt nicht zwingend alle Zahlen aus der Basisweiterbildung erfüllt haben, um in die Fachweiterbildung starten zu "dürfen". Sondern am Ende mußt du eben alles erfüllt haben. Die Zahlen mindestens der Fachweiterbildungen (ich glaube teilweise auch der Basisweiterbildung) unterscheiden sich sogar von Bundesland zu Bundesland ein wenig. Und du kannst von Anfang an Weiterbildungsinhalte aus allen Bereichen sammeln, für die Weiterbildungsermächtigung besteht.

    Bei Bundesland-Wechsel sehen die meisten Ärztekammern es nicht so eng und du kannst die Sachen vor dem Bundesland-Wechsel auf dem alten Logbuch bescheinigt haben und dann einfach ein neues anfangen. Wenn die Seiten auf dem Logbuch voll sind, packst du übrigens natürlich auch einfach nochmal ne neue Seite dazu.
    Auf einer Fortbildung habe ich mal eine getroffen, die erzählt hat, daß eine Ärztekammer tatsächlich von ihr verlangt hat, nochmal mit ihrem Chef aus dem vorherigen Bundesland Kontakt aufzunehmen und die Zahlen nochmal auf einem Bogen des Bundeslands, in dem sie sich zur FA-Prüfung angemeldet hat, zu bescheinigen.

    Das Allerwichtichtigste ist, daß jährlich Weiterbildungsgespräche und deren Inhalt dokumentiert werden! Da werden die Ärztekammern immer kritischer.

    Diese schriftliche Struktur der Weiterbildung habe ich nie ausgehändigt bekommen, und ich kenne auch niemanden, der es irgendwo bekommen hat (warum wohl...).



  4. #4
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    Danke für deine Antwort. Das hört sich jetzt aber so an, als könnten sich Basis- und Schwerpunktweiterbildung überlappen. Wie ist denn dann aber gewährleistet, dass ich wirklich 3 Jahre Basisweiterbildung gemacht habe? Oder wird das alles gar nicht so eng gesehen?

    Bezüglich der Richtzahlen steht in den Ausfüllhinweisen für das Logbuch ja u.a.: "[...] bei den Angaben sind die von Ihnen tatsächlich erbrachten Zahlen einzutragen. Geschätzte bzw. gerundete Zahlen oder ein „mehr als (>)“ bzw. eine zusammenfassende Klammer über mehrere Zeilen/Spalten mit nur einer Unterschrift sind nicht ausreichend." - Wie wird das mit den Zahlen denn eigentlich in der Praxis so gehandhabt? Führt ihr da Strichlisten? Ich notiere mir doch nicht jedes einzelne EKG was ich befundet habe, läuft das nicht eh auf eine Schätzung hinaus?



  5. #5
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    Wird doch ehh auf Fantasiezahlen hinaus laufen, da man bei EKGs nicht wirklich nachvollziehen kann, wie viel du befundet hast. Theoritisch ginge es, wenn man die Deckblätter alle sucht und einsammelt, aber da man nicht nur internistische EKGs befundet, wir man die Hälfte nicht mehr wieder finden können (außer es wird konsequent digitalisiert). Aber ein einfache Gedankenexperiment zeigt doch, dass man in der Basisweiterbildung auf viel mehr als "nur" 500 Ekgs kommt. Bei 6 Monate ZNA und sagen wir mal 15 Tage/Monat Arbeit, wären es ja schon 90 Arbeitstage. Pro Tag würde man bei uns mindestens 5 EKGs von eigenen Patienten befunden, dann noch 5 von Fachfremden. Das reicht doch schon, um die Strichliste absolut redundant erscheinen zu lassen. Vielleicht macht es Sinn, Tätigkeiten zu notieren, die mehr als 5 Minuten benötigen, aber an die erinnert man sich am Ende des Tages/der Woche auch viel eher.



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