Wie das nun wirklich rein rechtlich aussieht, keine Ahnung. Das Ganze kann jedoch wirklich Stilblüten hervorbringen, wie eine Freundin erfahren durfte. Drei Jahre als wiss. Mitarbeiterin an einer Uni angestellt gewesen, in der Zeit stinknormale Arztaufgaben in Klinik und Labor erfüllt inkl. Diensten etc., andere Bezahlung als im MB-TV, selbstverständlich weniger. Dann im 4. WBJ als Ärztin neuen Vertrag bekommen, Eingruppierung in die erste Gehaltsstufe, da sie ja vorher nicht ärztlich tätig gewesen sei