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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo, was hat es mit der Bezeichnung "wissenschaftlicher Mitarbeiter" auf sich? Manche Ärzte bei uns an der Uni-Klinik haben ein "Arzt" auf dem Schild und andere wiederum ein "wiss. Mitarbeiter". Jedoch arbeiten jene ganz normal auf der Notaufnahme, im OP etc. sind also keine richtigen "wissenschaftlichen" (Forschungs...) mitarbeiter.
    Ist das einfach eine Vertragliche Geschichte? Sind das befristete Verträge? Kommen die Gehälter einfach aus verschiedenen Töpfen? Die machen ja alle das selbe...

    Hat jemand Ahnung?

    Danke!



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Wie das nun wirklich rein rechtlich aussieht, keine Ahnung. Das Ganze kann jedoch wirklich Stilblüten hervorbringen, wie eine Freundin erfahren durfte. Drei Jahre als wiss. Mitarbeiterin an einer Uni angestellt gewesen, in der Zeit stinknormale Arztaufgaben in Klinik und Labor erfüllt inkl. Diensten etc., andere Bezahlung als im MB-TV, selbstverständlich weniger. Dann im 4. WBJ als Ärztin neuen Vertrag bekommen, Eingruppierung in die erste Gehaltsstufe, da sie ja vorher nicht ärztlich tätig gewesen sei



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    das hört sich ja fast schon kriminell an!!Wie soll man denn seinen facharztstandard erreichen wenn man theoretisch gar nicht als arzt gearbeitet hat? Und wie seiht das denn bitte versicherungstechnisch aus, wenn ich "eigentlich" gar nicht als arzt arbeite aber dann einen kunstfehler mache oder so



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  4. #4
    Oberpropofolist
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    Ich arbeite an einer Uniklinik (BaWü) und bin offiziell als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt. Im Vertrag steht aber auch Arzt (Bezahlung nach TV-Ärzte-Uniklinik).
    Man ist an der Uni per Wissenschaftszeitvertragsgesetz angestellt und gilt als wissenschaftlicher Mitarbeiter auch wenn man als Arzt zu 100% klinisch tätig ist. Das ist rechtlich dünnes Eis. Laut MB wird das aber aus verschiedenen Gründen so hingenommen. Die Novelle des WissZeitVg hat keine wesentlichen Besserungen gebracht.

    https://www.marburger-bund.de/sites/...wisszeitvg.pdf

    https://www.marburger-bund.de/sites/...agesgesetz.pdf
    I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?



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  5. #5
    spiking Avatar von par
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    Die Bezeichnung erlaubt nicht immer einen Rückschluss auf den Arbeitsvertrag. Bei uns sind alle Ärzte "wissenschaftliche Mitarbeiter", aber eben "ärztlich tätig". An der Uni geht man ja davon, dass jeder irgendwie (sehr dehnbar) wissenschaftl. tätig ist. Der Arbeitsvertrag ist aber natürlich nicht bei allen auf Drittmittel etc basiert. Man kann mit einem Klinikvertrag auch in die Forschung rotieren oder (das sollte aber nicht > 50% der Zeit der Fall sein) drittmittelfinanziert in der Klinik "aushelfen", hängt davon ab, wie die Klinik den Geldpool verwaltet. Was Muriel beschreibt, klingt wirklich merkwürdig.

    P.S.: die Anmerkung von Lizard (eben gesehen) zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist noch wichtig.



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