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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen..))

    Ich habe mehrere Fragen zur Selbsteinstufung (ÄK - Beitrag).

    Wie auch viele von Euch, habe ich von meiner ÄK eine Veranlagungserklärung bekommen , und ich bin mir nicht sicher wie ich das richtig ausfüllen muss.

    Ich bin seit 3 Jahren als Assi tätig, und die erste 2 Jahren habe ich zwar Beiträge gezahlt, aber eine Veranlagungserklärung nie bekommen. (nur nach Aufforderung Lohnsteuerbescheinigung per Post verschickt).

    Zweitens, Ich habe seit den letzten 3 oder 4 Jahren keine Einkommensstuererklärung gemacht. Ist das für die Ärzte , die stationär arbeiten, die Pflicht EStE zu machen? Was wird wenn es sich jetzt feststellt , dass ich das nicht gemacht habe? (ich habe davon nie und nix gehört...)

    In der Veranlagungserklärung steht aber, die wollen von mir jetzt auch einen Einkommenssteuerbescheid vom 2014..... den habe ich natürlich nicht...)) was kann ich machen?

    Vielen Dank!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Nein, wenn du nur ein Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis hast, dann musst du keine Einkommensteuererklärung machen. Dann schreibst du das einfach auf das Formular drauf (nicht wundern, Ärzte, die keine EStE machen, scheinen Exoten zu sein) und schickst die Jahreslohnabrechnung/- bescheinigung mit.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
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    Ok, danke für die Antwort...

    Ich habe gerade mit meinen Kollegen kurz telefoniert (3 Ärzte) - Auf unserer Station macht EStE wirklich keiner...!!!



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  4. #4
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Mhh... bei uns bekommen fast alle unversteuerte Einkommen: Honorar für Tumorregistermeldungen, Polizeiblutentnahmen in Notaufnahme, AHB Anträge bei der Rentenversicherung...
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  5. #5
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    Und ich hoffe, dass die das auch alles sehr ordentlich versteuern!



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