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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
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    Hallo,

    ums kurz zu machen: bei uns ist die personelle Situation ungefähr so top, dass wir so viele Dienste machen "dürfen", dass wir faktisch mehr Tage pro Monat in der Notaufnahme bzw. Hausdienst (Dienst ist bei uns OP-Hakenhalter + Notaufnahme + Hausdienst in einem) verbringen als in der jeweiligen Fachabteilung. Das sorgt selbstverständlich für unglaubliche Glücksgefühle, wenn man drei Wochenenden durcharbeitet und sich dann von den eigenen Kollegen anhören darf man wäre ja nie da... also z.B. von den Oberärzten die nur 1 Wochenende Dienst haben... letztlich stimmt es ja: man ist "nie" in der eigenen Fachabteilung weil man Dienst, Dienst, Dienst und noch mal Dienst macht. Aber ist das normal?

    Auf jeden Fall frag ich mich grad: gibts bei Bereitschaftsdiensten eine Obergrenze? Gibts eine Pflichtuntergrenze für die eigene Fachabteilung? Hab ich überhaupt ein Recht was in meinem Fach zu lernen? Und hab ich da einen Rechtsanspruch? Muss sich die Klinik organisatorisch drum kümmern mir was beizubringen?

    Bin auf Antworten gespannt.



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  2. #2
    Banned
    Mitglied seit
    18.10.2007
    Ort
    unterm Bett
    Semester:
    altes Häschen
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    1.937
    Selbstverständlich gibt es für Dienste eine Obergrenze, nennt sich "Arbeitszeit" Wieviele Dienste pro Monat zulässig sind, hängt vom Dienstsystem und von der wöchentlichen durchschnittlichen Höchstarbeitszeit ab.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Wenn die Klinik die Lehre nicht mehr gewährleisten kann, kann auch ratz fatz die Weiterbildungsermächtigung futsch sein.

    Wer macht eigentlich bei euch die Fachabteilung, wenn ihr ständig Dienste macht.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.759
    Station? Entweder wir wenn wir da sind, oder ein Gastarzt, oder ein Oberarzt, oder wir dann nach dem OP...

    Obergrenze "Arbeitszeit": ist kein Problem. Wenn wir Dienst haben haben wir von Nachmittag bis nächsten Morgen. Dann geht man heim. In der Nacht hat man Bereitschaftsdienst, so dass das auch alles rechtens ist und hat letztlich an den beiden Tagen zusammen 16h so dass man weder plus noch minus macht aber einfach zwei Tage nicht in seiner Abteilung ist.

    Überstunden müssen wir ja offiziell abfeiern. Das bekommen wir alle paar Monate schriftlich dass wir verpflichtet sind die Überstunden abzufeiern. Also macht die Klinik da auch keinen Fehler.

    Weiterbildungsermächtigung ist halt schwierig. Will ich meinen Chef bei der Landesärztekammer anschwärzen dass er keine ausreichende Weiterbildung machen kann? Also dass ich bei ihm zwar lerne aber seine Weiterbildungsbefugnis anzweifle? Da schneid ich mir ja nur ins eigene Fleisch.



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  5. #5
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    17.07.2005
    Ort
    Balkonien
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    Welche Fachabteilung denn? Welches Weiterbildungsjahr?
    Grundsätzlich lernst du ja auch in der Notaufnahme bzw. im OP etwas, was dich fachlich weiter bringt - u.U. ja sogar deutlich mehr, als wenn du auf Station bist...
    Seid ihr denn unterbesetzt, d.h. habt freie Stellen die nur aktuell nicht besetzt werden können oder ist das ein geplanter Dauerzustand?



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