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  1. #1
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    Hallo,

    ich befinde mich gerade in der WB Allgemeinmedizin und so langsam wird das Thema Familienplanung aktuell. Da kommt natürlich auch irgendwann die Frage auf, wie das genau mit der Finanzierung abläuft, wenn man recht häufig die Stelle wechselt.
    Konkret:
    Ich bin noch bis Ende August in einer Klinik angestellt, dann läuft nach 2 Jahren WB-Zeit mein Vertrag aus. Ich habe für September schon einen 1-Jahres Vertrag in einer Praxis unterschrieben, wo ich aber nur 6 Monate für die WB bleiben müsste, damit ich den Abschnitt voll habe.
    Angenommen ich würde jetzt demnächst schwanger werden, dann müsste ich quasi hochschwanger die Stelle wechseln, was eigentlich ziemlich sinnlos ist. Mein alter Vertrag wird sicher nicht verlängert, da der Chef nur für 24 Monate WB-Berechtigung hat und mir das somit auch gar nicht mehr anerkannt werden würde.

    Für mich stellen sich eigentlich nur folgende Optionen:
    - jetzt schwanger werden und ab August arbeitslos melden (geht das überhaupt kurz vor MuSchu?)
    - jetzt schwanger werden und im August in die Praxis wechseln, auch wenn ich nur wenige Wochen dort sein werde
    - jetzt schwanger werden und dann zeitnah ins Beschäftigungsverbot (habe gehört man bekommt nach Vertragsende dann aber gar nichts vom Staat, da ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehend. Erst nach der Entbindung wieder Elterngeld)
    - später schwanger werden und das gleiche Problem dann wieder haben, wenn die Praxis-Stelle nach einem Jahr ausläuft.

    Hm, habe ich irgendwelche Regularien/ Schlupflöcher übersehen? Gibt es für solche Situationen DIE Lösung?
    Eigentlich denke ich, lass das einfach auf die zukommen, wird schon irgendwie klappen, wenn es soweit ist, aber irgendwie blockiert mich der Gedanke ziemlich, im Falle einer Schwangerschaft dann finanziell komplett leer auszugehen.



  2. #2
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    38
    Es ist jetzt März, falls du noch nicht schwanger bist und ihr jetzt startet und alles sofort von vornerein klappt dann bist du im April schwanger, dann wärst du zum Stellenwechsel 1. August gerade mal im 2. Trimenon und nicht hochschwanger. Auch hier lässt es sich wenn du und das Kind gesund seid noch problemlos arbeiten.
    Bei mir war sogar die 1. Schwangerschaft im Vergleich zur 2. ein Kinderspiel und habe durchgearbeitet bis zum Mutterschutz.
    Problem wird denke ich eher die Probezeit in der Praxis zu Beginn sein (hattet ihr eine vereinbart?).
    Würde an deiner Stelle es einfach drauf ankommen lassen, selbst wenn du einige Monate nicht arbeiten solltest, meist klappt es ja auch nicht sofort mit dem schwanger werden. Sooooo knapp wie man es sich immer einredet ist das Geld dann doch nicht und bis zur Geburt gibt es für den Fall der Fälle ja das ALG I, danach dann Elterngeld (Vorsicht steht unter progressionsvorbehalt).



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