3 Punkte. Und die ganze Sch..... nochmal
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Innerhalb einer Woche nach der Prüfung(also bis nächsten Dienstag oder Mittwoch, das weiß ich nicht genau). Und in Schriftform per Post oder fax.
3 Punkte. Und die ganze Sch..... nochmal
Zu Tag 1 A90/B137 könnte man ebenfalls einwenden, dass es nicht im Gegenstandskatalog erwähnt ist. Daher würde es als Transferaufgabe höchstens durchgehen, aber dann gäbe es keine ausreichende Erklärung um so eine Aufgabe zu lösen, wofür die 10% sprechen.
Überprüfung und redaktionelle Bearbeitung
Sie erfolgt am IMPP durch die hauptamtlichen Mitarbeiter. Die Fragenentwürfe werden überprüft auf
formale Korrektheit (Entspricht die Frage den vom IMPP verwendeten Aufgabentypen?),
Verständlichkeit (Ist die Frage klar gestellt und mit der vorgesehenen Lösung eindeutig zu beantworten?),
Zumutbarkeit (Entspricht die Frage dem Kenntnisstand, der nach dem jeweiligen Studienabschnitt erwartet werden darf? Leitend sind hierbei die Gegenstandskataloge und die Darstellung in Lehrbüchern.)
Nach dieser ersten Überprüfung werden die Fragen gegebenenfalls überarbeitet und in eine Datenbank aufgenommen. Die Datenbank bildet die Grundlage für alle weiteren Bearbeitungs- und Verwendungsschritte.
Das steht übrigens auf der Internetseite. Man könnte auf Unzumutbarkeit anfechten.
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Vielleicht gilt das auch für Tag 2 A19/B 92?