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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Also bei uns läuft das so ... wir dokumentieren unsere Überstunden auf einem Zettel ... von wann bis wann gearbeitet und welchen Grund es für die Überstunden gab. Dann geht der zu unserem Chef zur Unterschrift und dann in die Personalabteilung. Da ich letztes Jahr im Januar angefangen habe und froh war, dass ich mit dem System Krankenhaus einigermaßen klar gekommen bin ... neue Kollegen, wissen wie man von A nach B kommt, Fachspezifisches lernen, habe ich meine Überstunden fleißig dokumentiert und gesammelt (zu dem Zeitpunkt hatte mir noch niemand gesagt, wie das von da an weiter geht). Dachte mir aber auch nichts dabei, weil Überstunden ja kein Verfallsdatum haben ... dachte ich zumindest. Als wir dann im September zum ersten mal offiziell aller über die Verfahrensweise beim Überstundendokumentieren informiert wurden und ich den Batzen Zettel einreichte, hieß es dann seitens der Personalabteilung, man könne nur 3 Monate rückwirkend die Überstunden ins System eintragen. Das sei schließlich auch so im Arbeitsgesetzbuch verankert. Heißt, meine ganzen Überstunden von Januar bis Mai waren komplett für den A***h...

    Jetzt meine Frage an Leute, die damit vielleicht selbst schon in der Form zu tun hatten oder sich einfach so besser damit auskennen: Ist das wirklich legitim, das so zu machen? Gibt es ein Gesetzbuch, in dem das genauso geregelt ist und darf eine Personalabteilung Überstunden einfach so unter den Tisch fallen lassen, weil das System, in dem sie das per "Eintippen" verewigen, das nur 3 Monate rückwirkend zulässt?

    Bin echt verzweifelt, weil ich es total unfair finde ... ich habe bestimmt MIT diesen 5 Monaten doppelt so viele Überstunden und da uns das ausgezahlt wird, wenn wir es nicht abfeiern können (Abfeiern ist vom Chef auch gar nicht erwünscht - der gibt uns lieber nen Tag Urlaub als Überstundengfrei).



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  2. #2
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Hmm, ich kenne es so, daß man die Überstundenzettel MONATLICH einreicht.
    Wann hattest Du denn vor, die Zettel einzureichen? Am Ende des Jahres, wenn Du knapp 500 ÜS angesammelt hast (während die Verwaltung natürlich davon ausgeht, daß Du gar keine gemacht hast)? Ist doch klar, daß die Dir was husten!!

    Hast Du die Zettel bis jetzt nur in Deinem Schreibtisch gesammelt oder schon vom Chef unterschreiben lassen und nur noch nicht bei der PA eingereicht?

    Auf die Schnelle habe ich nichts zum Thema gefunden, bis zu welcher Frist Überstunden geltend gemacht werden müssen.
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  3. #3
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    Zu Beginn hieß es einfach nur, wir sollen die Überstunden dokumentieren. War halt neu und hab da keinen Gedanken dran verschwendet. Irgendwann gab es dann die Änderung, dass die vom Chef gegengezeichnet werden müssen (war vorher offenbar nicht so, da dann jeder nochmal alle dokumentierten Überstunden zusammensuchen musste und die im Sekretariat abgegeben werden mussten). Und dann hieß es, dass man die im Nachhinein jetzt nicht mehr alle dokumentieren könne, da das System das nur 3 Monate rückwirkend könne. Klar, ich hätt mich auch eher drum kümmern können, aber dafür hat man ja in den ersten 3 Monaten seines Arbeitslebens nicht immer den Kopf. Da war ich einfach nur froh, mich halbwegs gut einzuarbeiten und die klinikinternen Abläufe und die Infrastruktur des Krankenhauses drauf zu haben.

    Hab auch noch nichts gefunden dazu, deswegen wollte ich hier einfach mal nachfragen.



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  4. #4
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Ja, aber so aufwendig ist es ja nun wirklich nicht, den Zettel am Ende des Monats in nen Umschlag mit der Aufschrift "an die Personalabteilung" zu schicken. Ganz ehrlich: wär das allererste, was ich machen würde!!
    Um wie viele Überstunden handelt es sich denn?

    Meine Meinung: Überstunden, die nicht einmal geltend gemacht wurden, kann man sich sonstwohin schieben. Da könnte ja am Ende des Jahres jeder kommen und sagen, ich hab ich Januar 50 ÜS geschoben. Alles, was ich bisher ergoogeln konnte, bezieht sich auf Überstunden, die zuvor geltend gemacht wurden. Das ist bei Dir aber nicht der Fall.

    PS zum Thema Arbeitsgesetzbuch. Das gibt es in Deutschland nämlich nicht.
    Geändert von Moorhühnchen (20.03.2016 um 16:41 Uhr)
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  5. #5
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    Welcher Tarifvertrag gilt oder gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Überstunden?
    Ansonsten lies mal hier nach http://www.ra-wittig.de/ratgeber/rat.../ueberstunden/



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