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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    wie ist das mit den Räumlichkeiten bei einer Praxisübernahme...ist man zwingend verpflichtet einen barrierefreien Zugang in einer Hausarztpraxis zu gewährleistenn? Wie sieht es mit Brandschutz und Sanitäreinrichtungen aus?
    Wie geht man da am besten vor...gleich teurern Gutachter oder evtl. jmd. vom Bauamt oder Gesundheitsamt bestellen?
    Eure Erfahrungen hierzu würden mich interessieren.

    LG Jogi



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Eine Freundin macht im April eine Praxis auf und hat genau diese Dinge gerade durch. Barrierefreiheit war vorgeschrieben (BW), aber man darf sich "freikaufen". Genauen Betrag kenne ich nicht, war aber deutlich vierstellig. Es musste mit den Belegen, warum denn keine Rampe die fünf Stufen am Eingang hoch gebaut werden konnte, ein Antrag eingereicht werden. In ihrem Fall war es so, dass, wenn die Rampe baurechtlichen Bestimmungen entsprochen hätte, diese 12m lang hätte sein müssen, so dass sie einmal über die Straße hätte reichen müssen. Diesen Antrag musste zwingend ein Architekt machen, der dafür 6000 Euro berechnete. Sie baut dennoch eine Rampe hin, über die Kinderwagen und Rollstühle in das Gebäude hineingelangen können, die aber nicht den offiziellen Bestimmungen entspricht aber dennoch erlaubt ist. Aber schön, dass sie dafür um die 10000€ zahlen muss, weil sie ja keine "richtige" Rampe hinbauen kann...



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  3. #3
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    Hallo Muriel,

    ist das bei Deiner Freundin eine Praxisübernahme oder eine Praxisneugründung? Ich glaube bei Neugründungen ist das nochmal strenger...LG



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  4. #4
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Sie hat den Sitz übernommen aber in einer neuen Immobilie nun fortgeführt (bzw wird dies tun), da die bisherigen Räumlichkeiten hinten und vorne nicht passten.



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